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durchgerührt in die Büchse geschüttet und weiter verfahren, wie
schon mehr angegeben.
9. Punsch-Gefrornes.
Man reibt 5 bis 6 Zitronen auf Zucker ab, läutert diesen
Zucker mit 1 Quartier Wasser, giebt den Saft von den Zitronen
dazu und thut dieses nach dem Erkalten in die Büchse; wenn
diese im Eimer herum gedreht ist und man zum Abstoßen des
Fises in der Büchse schreitet, so wird der vierte Theil von 1 Ort
Arrak zugeschüttet und durchgerührt und dies Zuschütten jedesmal
beim Rühren wiederholt, bis 1 Ort Arrak all ist.
10. Gefrornes von Bischof.
Es wird in eine bittere Orange verschiedene mal flach einge⸗
schnitten und diese auf einem schwachen Kohlenfeuer geröstet; dann
schneidet man noch einige mal tief hinein, legt sie in einen sau—
dern Topf, giebt eine Flasche Rothwein darauf und läßt die
Drange mehrere Stunden erwärmt darin ausziehen; dann wird
sie fest ausgedrückt, der Wein mit Pfund geläutertem Zucker
urchgerührt und in der Büchse zum Frieren gebracht.
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Siebzehntes Capitel.
Von verschiedenen Sorten Backwerk.
Einige nützliche Vorerinnerungen.
Um die öfteren Wiederholungen zu vermeiden, will ich einige
Hdauptregeln und Bemerkungen voransetzen, welche bei den folgen—
den feinen Backwerken oft vorkommen, zum Gerathen derselben
durchaus erforderlich sind und mit Vorsicht beobachtet werden
nüssen.
Ein Teig, worein Hefe oder Gest kommt, darf nicht eher zum
Garbacken in den Ofen gesetzt werden, bis daß er völlig in die
Höhe gestiegen ist z auch darf man diesen nicht unvorsichtig von
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