Full text: Praktisches Haushaltungs- und Kochbuch oder die wohlerfahrene Lehrerinn im Haushalten und in der Küche

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durchgerührt in die Büchse geschüttet und weiter verfahren, wie 
schon mehr angegeben. 
9. Punsch-Gefrornes. 
Man reibt 5 bis 6 Zitronen auf Zucker ab, läutert diesen 
Zucker mit 1 Quartier Wasser, giebt den Saft von den Zitronen 
dazu und thut dieses nach dem Erkalten in die Büchse; wenn 
diese im Eimer herum gedreht ist und man zum Abstoßen des 
Fises in der Büchse schreitet, so wird der vierte Theil von 1 Ort 
Arrak zugeschüttet und durchgerührt und dies Zuschütten jedesmal 
beim Rühren wiederholt, bis 1 Ort Arrak all ist. 
10. Gefrornes von Bischof. 
Es wird in eine bittere Orange verschiedene mal flach einge⸗ 
schnitten und diese auf einem schwachen Kohlenfeuer geröstet; dann 
schneidet man noch einige mal tief hinein, legt sie in einen sau— 
dern Topf, giebt eine Flasche Rothwein darauf und läßt die 
Drange mehrere Stunden erwärmt darin ausziehen; dann wird 
sie fest ausgedrückt, der Wein mit Pfund geläutertem Zucker 
urchgerührt und in der Büchse zum Frieren gebracht. 
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Siebzehntes Capitel. 
Von verschiedenen Sorten Backwerk. 
Einige nützliche Vorerinnerungen. 
Um die öfteren Wiederholungen zu vermeiden, will ich einige 
Hdauptregeln und Bemerkungen voransetzen, welche bei den folgen— 
den feinen Backwerken oft vorkommen, zum Gerathen derselben 
durchaus erforderlich sind und mit Vorsicht beobachtet werden 
nüssen. 
Ein Teig, worein Hefe oder Gest kommt, darf nicht eher zum 
Garbacken in den Ofen gesetzt werden, bis daß er völlig in die 
Höhe gestiegen ist z auch darf man diesen nicht unvorsichtig von 
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