Full text: Praktisches Haushaltungs- und Kochbuch oder die wohlerfahrene Lehrerinn im Haushalten und in der Küche

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Mandeln, auf dem Feuer ab, läßt solches erkalten, thut alsdann 
Pfund geläuterten Zucker (die Zubereitung desselben steht im 
17. Capitel) und 3 Ort gepreßten Kirschsaft dazu, giebt es in die 
Büchse und verfertigt das Gefrorne, wie die Anweisung in der 
Vorerinnerung steht. 
2. Gefrornes von Vanille. 
Man schneidet eine Stange Vanille fein, thut sie in ein lei— 
nenes Beutelchen, läßt sie auf dem Feuer in etwas Flott lang⸗ 
am ausziehen und drückt sie oft zwischen ein paar Löffeln gut 
aus, damit der Geschmack gehörig heraus kommt. Nun läßt 
man ein und ein halb Quartier süßen Flott mit einem halben 
Pfunde Zucker aufkochen, giebt dann von der Vanille auch dazu, 
schlägt von 7 bis 8 Eiern das Gelbe in eine Casserolle, rührt 
dieses klein, giebt immer ein wenig Flott dazu, behutsam, daß 
die Eier nicht schrötten und giebt zuletzt alles zu dem Flott. 
Nun läßt man es kalt werden und giebt es in die Eisbüchse. 
3. Gefrornes von Himbeeren. 
Nicht allein von diesen Himbeeren, sondern von allen Frucht⸗ 
säften macht man im Sommer auf diese Art die angenehmste 
Erfrischung. Zuvor muß ich aber noch bemerken, daß man von 
dem hier benannten Zucker nichts abziehen darf, denn das Süße 
ist wegen der Kälte für die Zunge weniger fühlbar. — Man 
gießt auf ein Pfund gestoßenen Zucker 3 Ort Wasser und kocht 
dieses so lange, bis der Zucker Blasen schlägt und sich ziehen 
läßt; dann nimmt man ihn vom Feuer und thut ihn in ein 
irdenes Geschirrz zuvor hat man die Himbeeren ganz zerdrückt 
und in einen Beutel gethan, damit der Saft allmählich durch⸗ 
läuft. Man nimmt nun ungefähr auf ein Pfund geläuterten 
Zucker, 2 Pfund ausgelaufenen Saft, mengt Zucker und Saft 
gehörig durch und läßt dieses, wie vorhin, in einer Büchse 
frieren. Auf diese Art kann man von jeder Sorte Fruchtsaft 
ein eigenes Gefrornes machen, ohne weiter Wein oder Gewürz 
dazwischen zu thun, und man wird finden, wie sehr dieses allem 
Andern vorzuziehen ist. 
4. Gefrornes von Schwarzbrod. 
Man nimmt anderthalb Quartier süßen Flott, nebst einem 
halben Loth ganzen Kaneel, von einer halben Zitrone die Schale 
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