134
nicht versaumt werden. Ist der Salat abgestochen, so wird zum
zweiten Male der Sellerie in den Reihen behackt.
Die Gurken müssen Abends, wenn trockene Witterung ist, be—
gossen werden.
Eintretende Geschäfte für den Monat Juli.
In diesem Monate kann schon ein Stückchen mit Samen von
Wurzeln besäet werden, um solche im Herbst jung gebrauchen zu
können; so auch Rüben, oder Knollsamen, Spinat, Radieschen,
und ein wenig Märkische Rüben; die Hauptaussaat ist indeß im
künftigen Monate. Auch werden noch Sellerie, Porro, Winter⸗
Endivien, Steckrüben, Blumenkohl und Braunkohl verpflanzt. —
Die schönsten und glatten Gurken werden zum Samen bestimmt. —
Den Winter-Endivien schneide man beim Versetzen oben die langen
Blätter ab; nehme jedoch die Pflanzung am liebsten nach einem
Regen vor, und versaͤume nachher das Begießen nicht. Auch muß
man die reife Sämerei wieder nachsehen, als: Kohl, Kresse, Spinat,
Kümmel, Anies, Körbel, die frühesten Salate, rothe Rüben, Ci⸗
horien, alle Sorten von Wurzelwerk, Zwiebeln ec. Diese benannten
Sämereien sind freilich nicht alle ganz reif, aber es müssen von
jeder Sorte die reifen Stengel abgenommen werden, und der noch
nicht reife muß stehen bleiben, bis er auch reift; täglich sehe man
dann, wie bemerkt, Alles nach. So mühsam dies freilich ist, so
erhält man alsdann aber guten gereiften Samen, wohingegen der—⸗
enige, welchen man unreif abschneidet, und der dann Nchreifen
soll, fast gar nichts taugt.
Schalotten, Johannislauch, auch die frühesten Zwiebeln
nimmt man aus, und erkennt deren Reife daran, daß die obere
Spitze von den Blättern gelb ist und umfällt.
Wenn auf Spargelbeelen, die im vorigen Frühjahre aus Pflan⸗
zen angelegt worden, Pflanzen ausgegangen sind, so werden auf
die leeren Stellen bei fruchtbarer Witterung andere gesetzt. Man
darf aber ihre Stengel nicht abschneiden.
In dieser Zeit muß auch vorzüglich der Garten vom Unkraute
äberall gereinigt und Kohl und Bohnen behackt werden.
Auch können im Voraus zu Sämereien und Pflanzen frische
Beete zubereitet werden, so wie denn auch die Winter⸗-Rettige ge—⸗
äet werden.