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kochen und schüttet dieses, noch drei mal gekocht, durch die Lein—
wand. Mit dieser vierten Büke ist die Leinwand gewöhnlich
zanz weiß. Wird mit hartem Wasser gebleicht, so dauert es
immer etwas länger, die Bleiche zu vollenden; sollten also noch
einige gelbe Streifen oder Flecke in der Leinwand zu sehen sein,
so wird entweder noch eine schwache Büke, und diese zuletzt mit
etwas Seife vermischt, gegeben, oder man brennt es bloß mit
Seifenlauge ein und bleicht es damit noch zwei bis drei Tage;
dann wird es noch einmal ausgeklopft, klar nachgespült und auf
recht trockene reine Stellen auf den Bleichplatz hingezogen. Wenn
die Leinwand halb trocken ist, so zieht man sie recht gerade, streicht
alle Falten aus, rollt oder faltet sie in Ballen zusammen, klopft
die Leinwand mit einem breiten Waschholze, damit sie recht schlicht
und blank wird. Man breitet sie nun wieder aus, damu sie
völlig trocken wird; dann wird sie zuletzt gut und egal aufgerollt.
Zum Schluß dieser Anweisung muß ich noch bemerken, daß alle
Leinwand, Drell oder Tischzeug, welches nicht im Gebrauch ist,
nicht gefaltet liegen darf, sondern alles aufgerollt sein muß, indem
es in den Falten leicht durchstößt.
3. Weiße Bükewäsche zu reinigen.
Die Wäsche auf das sauberste und so weiß als möglich her⸗
zustellen, ist ein Haupterforderniß in der Haushaltung. Daß man
nun hierbei manche Ersparnisse machen kann, davon werde ich
Beweise geben. Aber wir müssen bei diesem Geschäfte auch selbst
mit Hand anlegen, wenn es mit Nutzen betrieben werden soll,
und man darf es den Wäscherinnen nicht allein überlassen. Wir
müssen sie daran gewöhnen, daß sie alle von uns ausgehenden An⸗
ordnungen genau befolgen. Wir müssen unsere obliegenden Ge⸗
schäfte so viel als möglich an diesen Tagen der Woche so einzu⸗
richten suchen, daß es die Nothwendigkeit nicht erfordert, lange
davon entfernt zu bleiben. Wir müssen daher alles im Haushalt
Nothwendige im Voraus herausgeben, damit wir beim Büken
immer gegenwärtig sein können. Die Küchenmagd muß schon so
erfahren sein, daß sie das Kochen einige Tage versehen kann.
Auch muß ich hier noch anführen, daß jede Wirthschaftsführerinn
darin keinen Vortheil suchen darf, alle Handarbeiten selbst mit zu
verrichten. Denn bei einer strengen Aufsicht verdient sie mit einem
scharfen Blick in einer Viertelstunde mehr, als wenn sie den gan⸗
zen Tag mitarbeitet. Auch darf bei jeder Nebenbeschäftigung,
etwa mit feiner Handarbeit, durchaus das Wichtigere nicht ver—