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Zehntes Capitel.
Vom Schlachten des Federviehes und Aufbewahren
desselben.
l. Vom Schlachten der Gänse.
Die gemästeten Gänse werden den Tag vor dem Schlachten
der Federn wegen recht rein gewaschenz dann setzt man sie nicht
wieder in ihr enges Behältniß, sondern läßt sie in einem reinen
Stalle frei umhergehen, damit sie sich wieder trocken putzen können.
Die Gänse haben hinten am Kopfe eine kleine Vertiefung oder
Höhlung, in diese sticht man, um sie abzuschlachten, mit einem
spitzen Messer; das herausströmende Blut läßt man in eine Schale
aufen, in welche ein wenig Essig gegeben ist. Dann pflückt man
sie, bevor sie kalt und steif werden. Die kleinen, so wie auch die
zroßen Federn werden sortirt. Ist man nicht willens, die Gänse
lange aufzubewahren, so ist es, um den Geschmack des Gänsefettes
cecht rein zu erhalten, am besten, wenn sie am folgenden Tage
gleich ausgenommen werden. Weuͤn sie nun rein gepflückt sind,
o senget man sie mit etwas Stroh behende ab, damit sie nicht
schwarz werden, reibt sie mit lauwarmem Wasser und Kleie gut
ab, und legt sie am Abend spät bis zum nächsten Morgen früh
in kaltes Wasser. Dann löset man die Flaumen heraus, legt
diese in kaltes Wasser, macht auch das andere Fett von den Där—
men, läßt jedoch jedes allein. Die Leber wird von der Galle,
der Magen an jeder Seite von den harten Ecken und der darin
befindlichen harten Haut befreitz die Flügel, der Kopf und der
Hals werden abgehauen, und so ist die Gans zum Braten fertig;
wenn sie aber recht mürbe und zart schmecken soll, muß sie erst
Tage in der Luft hängen; längere Zeit hält sich eine ausge—
—AD ausgenom⸗
men, nicht abgesengt und nicht ins Wasser gelegt und statt dessen
an einen luftigen Ort, bis den Tag vor dem Braten, aufgehängt
wird, wo sie sch bei kalter Witterung 8 bis 12 Tage conservirt.
Das Fleisch wird auf diese Art recht mürbe, aber das Schmalz
chmeckt nicht so gut, wie aleich dusgeunmmen.