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u. füße wie auch gekröße bey braden zu
geben; u. habens etliche gethan, die haben
in 14 tagen nicht darffen schlachten u. ist
ein jeder noch mit 5 gulden dar zu gestrafft
worden; u. mein schwager Johan Adam
Vogt hat mich auch angegeben, also habe
müssen auch 5 gulden geben.
d. 8. junij Ist unßer 2. Präder nemblich
H. Daur gestorben u. zwar schleynich am
schlagfluß u. darauff d. 18. dießes begraben
worden mit 5 Kutschen.
A. 1735 umb Michiäli Zeit hat unßer Prediger
H. Schobbachss) zum ersten mahl hir
gebredigt.
A.1735
— für Kassel wurde es 1791 aufgehoben — zu Gunsten
der besser zahlenden Kunden oft zu übertreten suchten. So
wird ihnen schon 1622 der Vorwurf gemacht, „daß sie
das beste Fleisch in den häußern etlicher schleckfreßer, welchen
nichts zu theuer, und ehe es in die schirne getragen und
von den beeydigten Schätzern geschetzt wird, verkauffen.“
Vergeblich hat die Obrigkeit sich gegen diese Schädigung
der ärmeren Konsumenten gewandlt, in der betreffenden
Polizeiverordnung vom 25. Januar 1735 muß sie ein—
gestehn, „daß die Metzger an die Policey und andere Ord—
nungen sich wenig kehren, sondern wann das Fleisch ihnen
nicht nach Sinn kaxiret, alsdann sich zusammen vereinigen
und keins oder doch weniges und nicht hinlängliches Fleisch
in die Schirn bringen.“ (Jonas.) Von einer solchen aller—
dings mißglückten Einigung aus dem Jahre 1719 haben
wir oben (S. 9) schon gehört. Die große Schirne befand
fich an der Ecke der Marktgasse gegenüber dem alten
Rathause. Im Rathaus selbst, sowie am Stadtbau be—
33 sich noch zwei weitere Schirnen für das höher taxierte
Fleisch.
9) Georg Wilh. Schoppach war vorher Pfarrer an
der Oberneustadt gewesen, ging 1743 zur Freiheitergemeinde
über (vergl. S. 28) und starb am 19. September 1761 als
elrasesiin und Pfarrer der Brüdergemeinde. Etrieder
195.