Full text: Zwei Kasseler Chroniken des achtzehnten Jahrhunderts

auch noch viel andere sorden abgesetzt u. 
einer vom andern nicht nehmen wollen, 
daß sich dar durch ein großer Lerm in 
der statt entstanden u. darauff den 15. dito 
von der obrigkeit unter offenem Kloken— 
schlag von der Waage auff 4 hlr. gesetzt 
worden biß Neu Jahr. Nach dem Reuen 
Jahr aber auff nichts gesetzt werden sollen, 
Solches aber vergeßen worden, in dem in 
solcher zeit die Juden sie alle eingewechselt 
vor 6 heller.18) 
d. 14. Aprilis haben die fämplich 
Mstr. als Metzger— sich bewilliget u. 
zu samen einig worden, daß Einer 
so viel schlachten solle wie der ander, u. 
eine rechte schlächterey auff gerichtet, als 
einen 1 ochsen die woche, dem andern 
12 Kelber u. Einen schweine schlachter 
2 schweine die woche; solches Bey hoher 
straff sie sich alle unterschrieben, gülde Mstr. 
seind dazu mahl geweßen Mstr. Hanß 
Henrich Mohr älter, Jünger aber Jo— 
hannes Senger junior. Sie haben es 
dar umb Müßen thun weilen sie gezwungen 
u. Exqürt sein daß Bank unschlit zu Be— 
i10) Die fremden Münzsorten waren meist viel gering⸗ 
wertiger als das gute hessische Geld, daher der Widerwilte 
der Bürgerschaft gegen die Überschwemmung des Geldmarkis 
mit fremder Münge, ein Widerwille, der durch die vielen 
Münzedikte der Obrigkeit noch genährt wurde. Das hier 
erwähnte Münzedikt vom 14. Nobember 1718 erneuerte 
—A September 1712 und 
14. Mai 1715. Aber schon im Jahre 1720 und weiter 
1728, 1733 und 1736 (Gergl. weiter unten) mußten wieder 
ähnliche obrigkeitliche Verfügungen erlassen werden. Die 
Juden, die diesmal die Münzen für 6 Heller aufkauften, 
haben sie natürlich später wieber in Hessen oder außerhalb 
zu dem vollen Nennwert an den Mann gebracht. 
A. 1719
	        
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