Ferner ist im November hier in Cassel ein Leo-
pard als Rarität zu sehen gewesen.
Am 20. Dezember sind die drei Prinzen, die Söhne
unseres Erbprinzen Friedrich nach Göttingen
auf die Universität gegangen und hat sie die
Bürgerschaft bis Münden begleitet.
18. und 19. Dezember ist hier in Cassel auf
dem Schloß ein Landtag gehalten worden
wegen unseres Erbprinzen, daß derselbe in
Glaubenssachen katholisch geworden ist.ét)
1755
Am
im Januar ist den Unterthanen eine Landesordnung
wegen des Uebertritts unseres Erbprinzen Fried?
rich zum Römischen Glauben aus dem Drucke
den Unterthanen zur Nachricht ausgegeben und
verkauft worden.o2)
Auch haben die hessischen Regimenter noch bei des
Landgrafen Wilhelms Lebzeiten anders müßen
an die Ritterschaft huldigen.s)
des Prinzen nach Göttingen und ihre damit erfolgende gänz—
liche Trennung vom Vater geschah auf Veranlassung des Koönigs
Georgs 11. von England, ihres Großvaters von mütterlicher
Seite. Vgl. Hartwig, Der Uebertritt des Erbprinzen Friedrich
zum Katholizismus, S. 29 ff. Vgl. auch oben S. 87.
64) Hartwig a. a. O. 56 f. Pfeiffer, Geschichte der land—
ständischen Verfassung, 181 ff.
*2). Wahrscheinlich „Ihro Hochf. Durchl. Herrn Friedrichs
Erb-Printzen von Hessen-Cassel ꝛc. eidliche Assecurations—
Acte und Reversalien ad corpus evangelicorum vom 28. Oc-
tober 1754. Franckfurt und Leipzig 1755.“
2). Danach wäre die spätere Vereidigung der Truppen auf
die Verfassung von 1831 nicht ohne einen analogen Vorläufer
gewesen. Nach Hartwig a. g. O. S. 61 ließ der Landgraf in—
dessen nur das Militär schwören, „sich niemals gegen die zur
Sicherheit seiner Enkel und der Religion des Landes geschehenen
Anordnungen verwenden zu laßen“. Eine praktische Folge hat
dieser Schwur zum Glück für Hessen nie gehabt.