Full text: Kurfürstlich hessisches Hof- und Staatshandbuch auf das Jahr 1840 (1840)

Rentereien. 
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Unter-Behörden. 
— — —— 
KRentereien. 
Dieselben sind zugleich hinsichtlich der directen Steuern dem Ober-Steuer—⸗ 
Collegium, so wie in Ansehung des Kassenwesens der Direction der 
Haupt-Staatskasse untergeordnet. 
a) In der Provinz niederhessen, mit Schaumburg. 
Im Kreise Cassel. 
1) Rentereien zu Cassll. 
Erste Renterei. 
Fuͤr die Erhebung der Natural gefaͤlle aus den bei der zweiten und 
dritten Renterei fuͤr die Domanial-Erhebung angegebenen Bezirken, 
ausschließlich Knickhagen, Nothwesten ꝛc., sodann saͤmmtlicher Doma— 
nial- und anderer Revenuͤen in der Residenz, mit Ausnahme der 
directen und indirecten Steuern. 
Im Bezirke derselben: 
Die herrschaftliche Viehmelkerei vor dem Frankfurter Thore und acht 
Erbleihen. 
Rentmeister: Ober-Rentmeister Georg Philipp Henkel zu 
Cassel. 
Zweite Renterei. 
Bezirk. 
a) Dom. Erh.: 
Oberkaufungen. Eiterhagen. 
Bergshausen. Eschenstruth. 
Bettenhausen, nebst den Großalmerode. 
dazu gehoͤrigen Hoͤfen. Heiligenrode und Hof 
Buntebock. Ellenbach. 
Crumbach. Helsa. 
Dennhausen. Niederkaufungen. 
Dittershausen. Nieste, nebst Hessenhof. 
Doͤrnhagen. Ochs hausen. 
In demselben vier Erblelhen. 
b) Dir. St. ꝛc.: die ad a genannten Ortschaften, ohne Großalmerode 
und Wickenrode. 
Rentmeister: Carl August Weissenborn, zu Oberkaufungen; 
fuͤr die Erhebung der directen Steuern, sowie der Domaniahe und 
sonstigen Geldgefaͤlle.
	        
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