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Ritter-Orden.
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Das Großmeisterthum wird ausgeuͤbt von
Seiner Koͤniglichen Hoheit dem Kurfuͤrsten,
und
Seiner Hoheit dem Kurprinzen und Mitregenten.
Ordens-Commission.
Derselben liegt, als unmittelbarer Behoͤrde, die Besorgung aller, in
Beziehung auf die Militaͤr- und Civil-Orden, sowie die Ehrenzeichen vor⸗
fallenden Geschaͤfte ob; insbesondere hat dieselbe die Ordensmatrikel uͤber
saͤmmtliche Ordensmitglieder und Besitzer von Ehrenzeichen zu fuͤhren, und
wegen der Ordens-Ertheilungen erforderlichen Falles Antraͤge zu thun. Auch
hat sie die Verwaltung des Ordens-Armenfonds.
Zur Nachricht wird hier bemerkt, daß nach dem Tode der Ordens-
Inhaber die Insignien an die Ordens-Commission zuruͤckgesendet werden
muͤssen, ingleichen auch die Verdienstkreuze und Medaillen; der Orden
vom eisernen Helm, sowie die Denk- und Ehren-Medaillen sind jedoch
hiervon ausgenommen, und bleibt ersterer, den Statuten gemaͤß, bei
den Familien der Verstorbenen, die gedachten Medaillen aber werden
in den Kirchen aufgehaͤngt.
Praͤses.
Ober-Hofmarschall v. Biesenrodt Excell. 4 WeV27
Mitglieder.
Staatsrath Koch 82, B322.
Oberstlieutenant u. Fluͤgel-Adjutant v. Helmschwerd ke2, FEt4.
Ordensrath: Hofrath Kraushaar
Ordens-Schaͤtzmeister: Hofkassire Junghans.
Ordens-Garderobier: Kammerdiener Pluͤmer.
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