10
Rang⸗Ordnung.
Residenzstadt und den Hauptstaͤdten der Provinzen. Kreis- und
Stadtphysiker. Oberfoͤrster. Jagd-Zeugmeister. Hof⸗-Garten⸗
Director. Inspector des Museums und der Bildergallerie. Land⸗
baumeister. Wasserbaumeister. Strasenbaumeister. Titular-Hof⸗
baumeister. Ordentliche Hauptlehrer an den Gymnasien und den
Landschullehrer⸗Seminaren. Ober-Postmeister. Gewerbs-Com⸗
missar. Unsere Hof-Officianten erster und zweiter Klasse.
Achte Klasse.
Kriegs-Commissare. Controleure, Gegenschreiber, Buchhalter,
Titular-Secretare und Titular-Archivare der hoͤheren Hof- und
Staatsbehoͤrden. Rendanten und Controleure bei den Haupt—
Zoll-Aemtern und den Provinzial-Steuer-Aemtern. Obers-Zoll⸗
Controleure. Ober-Post-Commissare. Landphysiker. Ober—
Polizei-Commissare. Oekonomie-Directoren und Commissare.
Kreis-Secretare. Untergerichts-Actuare. Domaͤnen-, Steuer-,
Landmesser-, Berg-, Bau-, Huͤtten- und dergleichen Inspectoren.
Hof⸗-Wundaͤrzte. Unsere Hof-Officianten dritter und vierter Klasse.
Wonach ein Jeder, welchen es angehet, sich gebuͤhrend zu
achten hat.
Urkundlich Unserer hoͤchsteigenhaͤndigen Unterschrift und des bei—
gedruͤckten Staatssiegels gegeben zu Cassel am W. Nov. 1834.
Friedrich Wilhelm.
(St. S.)
t. Motz. —
Vt. v. Hesberg. — Vt. Trott.
Vt. Hassenpflug.
Anmerkung. Durch eine besondere landesherrliche Verfuͤgung sind die in
den ersten vier Klassen der Rang-Ordnung genannten Per—
sonen, ohne Ruͤcksicht auf adeligen Stand, fuͤr hoffaͤhig erklaͤrt
worden.