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Reu.
Das Großmeisterthum wird ausgeuͤbt von
Seiner Koͤniglichen Hoheit dem Kurfuͤrsten,
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Seiner Hoheit dem Kurprinzen und Mitregenten.
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Ordens-Commission.
Derselben liegt, als unmittelbarer Behoͤrde, die Besorgung aller, in
Beziehung auf die Militaͤr- und Civil-Orden, sowie die Ehrenzeichen vor⸗
fallenden Geschaͤfte obz insbesondere hat dieselbe die Ordensmatrikel uͤber
saͤmmtliche Ordensmitglieder und Besitzer von Ehrenzeichen zu fuͤhren, und
wegen der Ordens-Ertheilungen erforderlichen Falles Antrage zu thun. Auch
hat sie die Verwaltung des Ordens-Armenfonds.
Zur Nachricht wird hier bemerkt, daß nach dem Tode der Ordens—
Inhaber die Insignien an die Ordens-Commission zuruͤckgesendet werden
muͤssen, ingleichen auch die Verdienstkreuze und Medaillen; der Orden
vom eisernen Helm, sowie die Denk- und Ehren-Medaillen sind jedoch
hiervon ausgenommen, und bleibt ersterer, den Statuten gemaͤß, bei
den Familien der Verstorbenen, die gedachten Medaillen aber werden
in den Kirchen aufgehaͤngt. s *
I Mitgliede. —
Ober-Hofmarschall v. Biesenrodt. Excell. . Wev2 *
Staatsrath Koch Fie, Bseec.
Ordensrath: Hofrath Krausha ar
Ordens-Schatzmeister: Hofkassirer Junghans.
Ordens ⸗Garderobier Kammerdiener P luͤme