Full text: Die Abgeordneten der Kurhessischen Ständeversammlungen von 1830 bis 1866.

* 
bis 1879 Abgeordneter des preußischen Landtags und des Reichstags als 
Mitglied des Zentrums. 5 29. (31.) Juli 1890 zu Margrethenhaun. 
Trabert, Totengr. 79.) 
Herwig, Bürgermeister von Reichensachsen. Mitglied der Stände 
1850 für Eschwege (Land). 
v. Hesberg, Georg, * im August 1819 zu Cassel, Unterstaatsprokurator 
zu Hanau. Mitglied der 1. Kammer 1852 für den Fürsten von Ysenburg— 
Büdingen, 1855, 1858 und 1860 für die Ritterschaft des Schwalmstroms. 
Seit 1868 Legationsrat und Bundestagsgesandter zu Frankfurt, wo er keine 
sehr glückliche Rolle spielte. f 21. August 1878 zu Bettenhausen. 
Hesberger, Eustachius, Ratsschöffe zu Fulda, Gerichtstierarzt und 
Eisenbahnfaktor, *1. Januar 1776 zu Orb. Mitglied der Stände 1835 
für Fulda. 4 10. August 1837 zu Fulda. 
Heß, Julius, Advokat zu Schwarzenfels. Mitglied der Stände 1850 
für Hanau. 
Hessen-Philippsthal, Ernst J. Constantin Landgraf zu, * 8. August 
1771 zu Philippsthal. Zuerst in preußischen, dann in holländischen Diensten, 
trat in westfälischer Zeit in den Dienst Jérome Bonapartes, wurde 1809 
Oberst und Chef des Jägerkorps, 1810 Kron-Großkämmerer. 1818 aus 
Cassel verwiesen. Sukzedierte 1816 seinem Vater dem Landgrafen Wilhelm. 
Nahm als Mitglied der Stände 1881 und 1882 selbst am Landtage teil. 
Auf den späteren Landtagen ließ er sich vertreten. 4128. Dezember 1849 
zu Meiningen. (M. Nekr. 27, 1021.) 
Hessen-Philippsthal, Carl II. Landgraf zu, * 22. Mai 1803 zu 
Philippsthal. Sohn und Nachfolger des Vorigen. Seit 1822 in k.k. Diensten, 
zuletzt als Major. Mitglied der 1. Kammer seit 1855, wurde aber nur in 
den Listen geführt und beteiligte sich nicht an den Sitzungen der Kammer. 
J12. Februar 1868 zu Philippsthal. (Biogr. von Jak. Hoffmeister. Mar— 
hurg 1869.) 
Hessen-Philippsthal-Barchfeld, Carl August Philipp Ludwig Land— 
graf zu, * 27. Juni 1784. Seit 1803 Landgraf. Anfangs in preußischen, 
nach 1807 in russischen Diensten, in denen er die Freiheitskriege mitmachte. 
Erhielt als Generalmajor den Abschied und lebte seitdem zu Herleshausen. 
Als Mitglied der Stände nahm er 1831, 1832 und 1846 persönlich am 
Landtage teil, in der übrigen Zeit ließ er sich vertreten. 4 17. Juli 1854 
zu Philippsthal. (Seitz, Worte der Trauer an der Gruft des Landgrafen 
Carl. Schmalkalden 1854.)*) 
Heyde, Philipp, Bürgermeister von Ronshausen. Mitglied der 2. Kammer 
1858 für Melsungen-Rotenburg (Land). Legte Ende 1858 sein Amt als 
Bürgermeister nieder, blieb aber Mitglied der Kammer als Vertreter des 
größeren Grundbesitzes. Desgleichen 1860. 18611 und 18612. 
*) Die übrigen Prinzen des Hauses Hessen, die nach der Verfassung von 1831 
das Recht der Landstandschaft hatten nahmen, nicht persönlich an den Verhandlungen 
der Stände teil, sondern ließen sich vertreten, so weit sie nicht wie der Landgraf Viklor 
Amadeus von Rotenburg und der präsumtive Thronfolger Landgraf Wilhelm (bis 1848) 
der Verfassung überhaupt ihre Anerkennung versagten. Das Wahlgesetz von 1849 hob 
das Landstandschaftsrecht der Prinzen zeitweise auf, das indessen von den Verfassungen 
von 1852 und 1860 wieder hergefiellt wurde.
	        
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