Full text: Die Abgeordneten der Kurhessischen Ständeversammlungen von 1830 bis 1866.

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mußte ich mich, soweit es mir überhaupt möglich war solche zu beschaffen, 
zum weitaus größten Teil auf meine eigenen seit Jahren gesammelten 
Nachrichten zur neueren kurhessischen Biographie stützen. Ein Versuch 
sie aus den Akten des ehemaligen landständischen Archivs zu ergänzen 
blieb leider erfolglos, da selbst die Legitimationsprüfungsakten oft noch 
nicht einmal die Vornamen der Gewählten enthalten. Zahlreiche An— 
fragen bei Familienangehörigen und Nachkommen, sowie bei Pfarr- und 
Bürgermeisterämtern usw. hatten leider nur teilweise Erfolg. Eine Zu— 
sammenstellung aller derjenigen, die mir z. T. recht ausführlich in liebens— 
würdigster Weise geantwortet und geholfen haben, würde ohne große Mühe 
wohl nicht lückenlos werden; ich muß mich also darauf beschränken, ihnen 
insgesamt an dieser Stelle herzlich für ihre Hülfe zu danken. 
Daß ich auch die Namen der Gewählten, deren Legitimation kurz 
nach oder (wie in einigen Fällen) sogar vor dem Eintritt in die Stände— 
versammlung bestritten wurde, in mein Verzeichnis aufgenommen habe, 
möchte ich damit verteidigen, daß gerade die zahlreichen Legitimations— 
streitigkeiten und Wahlanfechtungen namentlich für die vormärzlichen 
Landtage charakteristisch waren. 
Steglitz, 1. Juli 1908. 
Ph. Losch. 
Nachschrift. Die vorliegende Arbeit war ursprünglich für die Zeit— 
schrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde bestimmt und 
ist nach vorheriger Verständigung mit der Redaktion für dieselbe verfaßt 
worden. Sechs Wochen nach Ablieferung des Manußfkriptes erklärte jedoch 
der Redaktionsausschuß, daß es in der eingesandten Form nach der Ansicht 
sämtlicher Mitglieder in der Zeitschrift nicht abgedruckt werden dürfe. Die 
Zumutung, die Arbeit „durch eine energische Revision zu retten“ und 
damit das „Verhängnis einer einfachen Ablehnung“ von ihr abzuwenden, 
mußte der Verfasser ablehnen, umsomehr, als von ihm zu gleicher Zeit 
die Unterwerfung unter eine nochmalige doppelte Zensur sowohl des ener— 
gisch revidierten Manuskriptes als der einzelnen Druckbogen gefordert wurde. 
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