34 Geschellschaft der Wohltaͤtigkeit Soldatenliebhaberei
Fuͤr studierende Mitglieder waren ebenfalls sehr betraͤchtliche Summen
(1777: 50 000, spaͤter alle zehn Jahre 100 000 fl.) ausgesetzt, die nach
einer spaͤteren Anordnung Wilhelms nicht nur den Akademikern, sondern
auch Militaͤrs, Kuͤnstlern, Kaufleuten, Handwerkern und Professionisten
zugute kommen sollten. Ja selbst fuͤr die ewigen Nietenzieher war ein
fiscus caritativus vorgesehen, um ihnen wie allen unverschuldet in Not
geratenen Mitgliedern eine Trost⸗ oder Unterstuͤtzungsrente zu gewaͤhren.
Woher die Riesensummen, die dieser Plan erforderte, kommen sollten,
war freilich in den Statuten der Gesellschaft nicht gesagt. Die von den
Mitgliedern einzahlten Gelder konnten unmoͤglich lange reichen, wenn nicht
die Beteiligung sehr groß wurde. Am 13. Januar 1767 trat die Ge⸗
sellschaft ins Leben unter einer dreigliedrigen Generaldirektion, die unter
der Oberaufsicht des Vizekanzlers Hombergk stand. Der hohe Pro—
tektor verlieh ihr ein eigenes Wappensiegel mit der Devise Memento
proximi und war zuerst Feuer und Flamme fuͤr das so viel versprechende
Unternehmen. Aber trotz der verlockenden Aussichten blieb die erhoffte
große Beteiligung aus, und die Gesellschaft konnte auf keinen gruͤnen
Zweig kommen, zumal die Nachbarfuͤrsten ihren Untertanen verboten,
daran teilzunehmen. In Hanau selbst schadete dem Unternehmen be—⸗
sonders der Widerspruch der Landgraͤfin, die sich sogar oͤffentlich da⸗
gegen aussprach. Nach mehrjaͤhrigem Bestehen und schlechten Erfahrungen
sagte sich auch Wilhelm 1771 von ihm los, und die Unternehmer ver—⸗
legten ihren Sitz nach Friedberg.
Es war nicht das erste Mal, daß die Landgraͤfin einen Schritt ihres
Sohnes mißbilligte. Direkt ungluͤcklich aber war sie uͤber seine mili—
taͤrischen Maßnahmen, die zu seinen ersten einschneidenden Regierungs⸗
handlungen gehoͤrten. Wilhelms Soldatenliebhaberei war lange ge—⸗
nug durch die Besorgnis seiner ganz unmilitaͤrischen Mutter kuͤnstlich
zurückgehalten worden, kam aber jetzt um so staͤrker zum Durchbruch.
Dem Erbprinzen konnte die hannoͤverische Garnison nicht genuͤgen; sie
war ihm vielmehr ein Dorn im Auge, weil er nicht frei uͤber sie verfuͤgen
durfte. Wollten doch sogar die Goͤttinger ihre beiden alten Stadtkanonen
wieder zuruͤckhaben, die sie zum Schutze der Assekurationsakte nach Hanau
geliefert hatten. Wilhelm war nun der Ansicht, daß „ein Fuͤrst ohne
Soldaten uͤberhaupt kein Fuͤrst sei, und daß er als zukuͤnftiger Chef
eines sehr respektablen Armeekorps beizeiten lernen müͤsse, sich praktisch
mit militaͤrischen Dingen zu beschaͤftigen“, eine Ansicht, die nur den
Traditionen seines Hauses entsprach. Das alte ehemalige Regiment
Hanau gehoͤrte aber, wie S. 64 erwaͤhnt, schon laͤngst zu den Truppen