Full text: Zur Geschichte des kurhessischen Staatsschatzes

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Lande Hessen überwiesen wurde, beide damals mit einem jähr— 
lichen Reinertrag von je 360 000 Talern. Im Lauf der Jahre 
verringerte sich der Zinsertrag des Staatsschatzes etwas. 
Im September 1868 wurden seine Erträge auf ca. 
333 000 Taler berechnet; seine Kapitalien hatten schon 
damals einen Kurswert von ca. 5600000 Taler Gerh. 
d. Kommunallandt. 1868 Anlage 20,3). Der kurfürstliche 
Hausschatz, von dem nach Verordnung vom 27. Febr. 1831 
jährlich 20000 Taler zur Vermehrung des Kapitals ver—⸗ 
wendet werden sollten, vermehrte sich dementsprechend. Im 
Jahre 1875 bestand er in Wertpapieren zum Nominalbe—⸗ 
lrag von 6041992 Talern (M. 18 125 978), die jährlich 
z38 640 aler Zinsen brachten (Preuß. Staatshaush. 1876 
nl. 2,3). 
Zu dem eigentlichen sog. hessischen Staatsschatz kam 
im Laufe der Jahre noch ein zweiter, etwa ebenso großer 
Schatz, der sog. Laudemialfonds, der durch die Ablösungen 
(Laudemialgelder) seit 1831 entstanden war und bei der 
Landeskreditkasse angelegt war, von dieser als ein dem Staate 
gehöriges Kapital verwaltet wurde. Er betrug Ende 1858 
5093 946 Taler (die seit 1853 mit 400 verzinst wurden)!) 
und bildete sozusagen das Rückgraft, das finanzielle Funda— 
ment der Landeskreditkasse, ohne den man sich dies segens— 
reiche Institut nicht vorstellen konnte. 
Haus⸗ und Staatsschatz nebst Laudemialfonds betrugen 
gegen Ende der kurfürstlichen Zeit nach vorsichtiger Schätzung 
insgesamt etwa 16 Millionen Taler — 48 Millionen Marf 
eine lächerlich geringe Summe für heutige Zeit; für damals, 
wo man noch mit anderen Zahlen rechnete, aber ein sehr statt⸗ 
liches Kapital. 
II. Schicksale des Schatzes bis 18606. 
Der Reichtum des hessischen Staates bzw. seiner Fürsten war 
kein Geheimnis und spielte in den politischen Ereignissen früherer 
Zeiten eine nicht unwesentliche Rolle, insofern, als er zusammen 
mit der hessischen Militärmacht (der man hauptsächlich 
diesen Reichtum verdankte) dem Lande und dessen Fürsten 
eine über dessen territoriale Größe reichende politische Bedeu—⸗ 
tung verschaffte. Um beider willen wurde Hessen einerseits 
) Die Landeskreditkasse. Kassel 1861, 25.
	        
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