Full text: Zur Geschichte des kurhessischen Staatsschatzes

kurfürstlichen Fideikommißvermögens? ist schwer abzuschätzen, 
war aber jedenfalls recht beträchtlich. Gegenüber der gericht— 
lichen Klage der übrigen Agnaten berief sich die preußische 
Regierung darauf, daß der Hausschatz als vorwiegend aus 
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sei, ihr also rechtlich zukomme, eine Behauptung, die von den 
Agnaten energisch bestritten wurde. Es war auch ein etwas 
merkwürdiger Gedanke, daß die hessischen Soldaten vor hundert 
Jahren ihr Blut vergossen haben sollten, um einmal die Kassen 
des preußischen Staates zu füllen. Es kam schließlich zu einem 
Vergleich, der die Apanagen der einzelnen Agnaten beträcht— 
lich erhöhte, an der Tatsache aber nichts änderte, daß der 
Hausschatz mit den wesentlichsten Teilen des kurfürstlichen 
Fideikommißvermögens in preußischen Händen blieb Es 
war ähnlich wie mit dem sog. Welfenfonds, dessen Substanz 
dem hannoverschen Fürstenhause ja auch niemals zurück⸗ 
gegeben ist. 
Es bestand außer dem Hausschatz und den in der Stiftungsurkunde 
henau bezeichneten Schlössern, Parkanlagen, Kunstsammlungen, Ge— 
zäuden und nutzbaren Berechtigungen, sowie aus der vom kurhessischen 
Staate zu leistenden Dotation für die an den Stgat gegen diese Rente 
abgetretenen Kammergüter (Domänen). 
Druck von Milkereit &K Zahnwetzer, Kassel. 
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252 7297 7 
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