Mein freundlich dienst zuvor, vester, besonders guter
freund. Hierbey habt ihr die inquistion acta,
die der hexerey wegen eingezogene und annoch
verhaffte Margreth Müllerin von Neustedt
betreffend, hinwieder zu empfahen.
Wiewohl nun das werck sich, wegen der indicien
bishero nicht geendert, so hat mann doch
wegen der inquisitin befundenen schwängerung
mit exequirung der zuerkandten tortur nicht
unbillich so lang zurückgehalten.
Dieweil sie aber inzwischen einer jungen Toch-
ter gewesen, die sechs wochen auch nunmehr
vorbey,
alß wird anstadt und im nahmen des durch-
leuchtigsten, hochgebohrnen fürsten und herrn,
herrn Wilhelms, herzogen zu Sachsen, Jülich,
Cleve und Bergen etc., meines gnädigsten
herrn, hiermit begehret, ihr wollet, wie
sie sich seit deßen, zumahl vor, in und
nach der geburth verhalten, zuförderst
zu den acten bringen, hierauff dieselbe
der juristenfacultät zu Erffurth zu senden
und auch informiren laßen, ob das hiebe-
vorn gesprochene jehnische urtheil nochmahls