Hochedeler gestrenger und vester
fürstlich sächsischer wohlverordneter ge-
heimbter rath, landesdirector und
oberufseher, insonders großgünstiger hochge-
ehrter herr und fuhrnehmer freund.
Derselbe erinnert sich großgünstig
der bey der hexerey halben alhiero
verhafften Margretha Möllerin von
Neustadt befundenen und berichteten schwängerung
und deß deswegen mit der
ihr zuerkanden tortur, bis daher
ingehalden worden müßen.
Nun sie aber den 26. Februar nechst-
hin einer jungen tochter gewesen und
die 6 wochen vorbey,
Alß habe vor nötig erachtet, nebst
beysendung der acten ihn meinem
hochgeehrten herrn es schuldiger
ambtsgebühr zu berichten, darneben
dienstfreundlich bittend, was nunmehr
so gestalden sache nach mit der
vorhafften der tortur wegen vorzunehmen
mich unbeschwehres großgünstig zu-
bescheiden. Was nun
hierauf verordnet und ahnbefohlen
wird, dem soll ambtsschuldigkeit
nach parirt werden, verbleibe in-
mittelst zu allen ahngenehmen best-
vermögenden diensten,
meinem hochgeehrten
herrn
bereitest gefälligst
jederzeit
Hans Ernst von Witzleben
Datum Gerstungen am
9. Aprilis anno 1658.