Diebtstahlß nicht geständig seye, auch articulo 9,
10 et 11 von den benanten 3 weibern,
so ebenmeßig in hexerey rucht seyn sollen,
anfänglich nichts wissen wollen, her-
nach aber bey den andern articulis es
erinnerter umbstande nach gestehen
müßen, alß ist die confrontatio mit
den zeugen vor unnötig erachtet.
Actum ut supra
Hans Ernst
von Witzleben