Full text: Akten des Hexenprozesses zu Gerstungen gegen Margarethe Müller aus Neustadt 1657-1658

deswegen die Müllerin in un-
gleichem verdacht. Solchem
adminiculirt fast nicht wenig
dieses: Alß die Müllerin
und ihr mann den 31. Julii
nach hiesiger verhör zu hau-
se kommen, haben sie sich ziemb-
lich miteinander gewortter,
soll under andern das weib
zum manne gesagt haben,
er solte zufrieden seyn,
sie hette ein guth gewißen
und am pfarrer einen guten
beystand, darauf ihr der
mann geantwortet:
Sie werden dir beystehen, biß
du nach Gerstungen gefuhrt
wirst, gehe ich dann einen
gang für dich, so thut es
ein ander. Worauf das Weib
gesagt haben soll, so geht
mir es wie der Buchenauern (diese Buchenauerin ist hexerey halber verbrand).
Wann denn aus solchem allem
ein großer verdacht erscheinet,
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