Full text: Akten des Hexenprozesses zu Gerstungen gegen Margarethe Müller aus Neustadt 1657-1658

Actum Gerstungen am 22 Septembris
anno 1657.
Dem eingelangten jenischen urtel undt von fürstlich sächsischer
wohllöblicher oberuffsicht zu eysenach darauf
ertheilten großgünstigen befehl zu gebührlicher folge,
die hexereyverdachts halben alhier verhaffte
Margretha Müllerin von Neustadt betref-
fendt, ist diese tage hero bey den nachtbarn
zu besagtem Neustadt undt auch sonst ihres
geführten lebens undt wandelß wegen müg-
lichste erkundigung geschehen, aber über allen
angewendten fleiß mehr nichts zu erlangen
gewesen, alß

1.
daß uf das berckische thomas marckt, des
nechstverwichenen 1656. jahres inquisitin einem
cramer 2 muscaten genommen, worüber
sie auch schläge bekommen undt die muscaten
wieder geben müßen.

2.
daß sie gegen dem landtknecht, Hanß
Rosen, sich verlauten laßen, es weren
ihrer mehr zu Neustadt, so eben-
mäßig in solchem gespräch weren
alß Johannes Göpels weib, Heinrich
Hohmans weib und Claus Gerechten
wittib.

Daß erste nun mit den muscaten anlan-
gendt ist selbiges in gemeiner rucht bar.
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