rechtens berichten laßen, damit gleichwohl
keine vergebliche uncoßen, welche endtlich
nur allein der fürstlichen herrschafft zu-
wachsen, weiter veruhrsacht werden mögen.
An deme beschiehet obhochermelter seine fürstlich
gnade zuverläßige meinung, unnd bin euch
freundtlich zu dienen geneigt. Datum
Eisenach den 17. Septembris anno
1657.
Fürstlich sächsischer geheimbter rath,
landesdirector und ober-
auffseher daselbst
Z. Prüschenk