Full text: Akten des Hexenprozesses zu Gerstungen gegen Margarethe Müller aus Neustadt 1657-1658

zumahl aber daß sie ersten mahls das kind
geküst, geständig, theilß aber, und zward
daß sie andernmahlß es uff das bäcklein
geklopfft, sie in etwas zu bemändeln gedenckt,
welches sie sonst anfangs bey herrn pfarrer gantz
geläugnet, aber ietzo articulo 70 auch gestehet,
so will sie doch dem kinde dadurch keinen scha-
den zugefügt, noch schuld daran haben.
Weiln aber articulirten umbständen nach
des kindes grosmutter und mutter sie des-
wegen in verdacht, alß sind sie ebenmäßig
miteinander confrontirt, und haben gros-
mutter und mutter ihr solchen verdacht, und
daß es articulirter maßen ergangen mit dem backen klopffen, inquisitin auch keines frierens des kindes oder einhitzens gedacht, ihr
unter augen gesagt undt darauf geschwohren.

6.
Weil auch inquisitin ihre aussage beym 75.
und 76. articulo uf schrauben stelt, alß ist sie
mitt Simon Ortman über solche articul
confrontirt. Der sagt ihr beständig under
augen, daß er solches vor Valten Schultzen
hause sagen hören, wiewohl er der persohnen
sich nicht erinnern könde, undt solches
bestärkt er mitt seinem ayde.
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