Full text: Akten des Hexenprozesses zu Gerstungen gegen Margarethe Müller aus Neustadt 1657-1658

Articulus 67
Wahr, daß dafur gehalden
worden, es habe das kind
das abnehmen oder die zeh-
rende dinger
Ad 67
Davon habe sie nichts gehört,
es möchtens wohl andere leu-
te gesagt haben.

Articulus 68
Wahr, daß inquisitin solche
kranckheit dem kind angethan
Ad 68
Nein, da solte sie der liebe GOtt
vor behüten, daß sie solches
können solte.
Articulus 69
Undt solches dahero desto mehr
wahr, weil sie das backenschla-
gen articuli 55 bey herrn pfarrern
verneinet, jetzo aber gestehet


Ad 69
Sie hette sich des anrührenß
oder backenschlagens bey dem
herrn pfarrer nicht besonnen, es
were ihr aber seithero eingefallen
undt sie hette es uff nichts böses
gethan.
Articulus 70
Wahr, daß sie deswegen in so
viel desto größerm verdacht
Ad 70
Hette sie es doch seithero gestanden.

Articulus 71
Sindemahl wahr, daß sie geheißen
worden, bey das gestorbene
kindt zu gehen
Ad 71 et 72
Ja es were ihr gerathen
worden.

Articulus 72
Wahr, daß sie von ihm ein zeichen
begehren sollen, wann sie un-
schuldig an seinem tode were
 
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