Full text: Akten des Hexenprozesses zu Gerstungen gegen Margarethe Müller aus Neustadt 1657-1658

Articulus 62
Ferner wahr, daß inquisitin
sontags nach der kindtauff
mit ihrem mägtlein abermahlß
in die 6 wochenstuben kommen
Ad 62
Ja, sie hette des kindes gros-
mutter zu einer schnitterin
annehmen wollen.

Articulus 63
Wahr, alß sie wieder gehen
wollen, daß sie das kind in
der wiegen ufgedeckt undt
gesagt, wir müßen doch das
kindlein sehen.
Ad 63
Ja, es were aber uff nichts
böses geschehen.



Articulus 64
Wahr, daß inquisitin das kind
mitt 2 fingern uf ein bäck-
lein geschlagen undt gesagt
"du liebes kindt"

Ad 64
Ja, sie habe das
kindlein angerührt undt
gesagt, "gevatter Anna, das
kindlein freuert, ihr must ihm
ein wenig einhitzen.
Articulus 65
Wahr, daß sie darauf sobald
stillschweigend darvongangen


Ad 65
Ja, sie were draufhin weg-
gangen, denn sie albereit
ein zimbliche zeit drinnen ge-
wesen
Articulus 66
Wahr, daß das kindt aber-
mahl sobaldt darauf kranck
worden

Ad 66
Sie möchten sagen, was sie
wollen, so hette sie dem
kinde nichts angethan und
were rein von der sache.
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