rufft", darauf sie, die mutter, zu der tochter
gesagt "schweig ja still!", den tag wuste sie
eigentlich nicht, es wehre aber der tage einen
geschehen, alß die Schultzen der kuh vor die
hexerey buse gethan, dann sie ihr von dem
eingeben, undt daß ihr die Müllerin allezeit
vor oder ins hauße kähme, albereit erzehlet
gehabt.
Actum ut supra!
Hans Ernst
von Witzleben
Actum Gerstungen am 21. Augusti
1657
Uf fürstlich sächsischer wohllöblicher oberufsicht ander-
weit großgünstig ertheilten bevehlich ist der pfarrer, er Ru-
dolphus May, wie auch Schultheiß, und andere von
der gemeinde umb inquisitin geführtes leben undt
wandel befragt worden, welchergestaldt nun
der pfarrer sich entschuldigt, ist hiernechst schrifftlich
mitt angehefft. Ingleichen entschuldigen
sich auch Schultheiß undt andere befragte, es were
inquisitin vor wenig jahren von Wommen nacher Neu-
stadt gefreyet worden, undt solang sie alda gewesen,
wüsten sie ihr in solchen sachen oder sonst nichts schuld
zu geben oder gründtlichs nachzusagen, daß also