Mein freundtlich dienst zuvorn, vester,
besonders guter freundt.
Es ist ablesend vernommen, was ihr uff
Hansen Müllers, inwohners zur Neustadt
beschehenes suppliciren wegen deren von
ihme, seines verbrandten weibes halber ge-
forderten peinlichen gerichtskosten vor
bericht anhero abgehen lassen.
Wann dann zu wissen von nöthen, ob die ver-
brante nichts weiter eigenes hinterlassen:
Als wirdt anstat und im nahmen des durch-
leuchtigsten, hochgebornen fürsten undt
herrn, herrn Wilhelms, herzogens
zu Sachsen, Jülich, Cleve und Bergen etc., mei-
nes gnädigsten fürsten und herrn, hier-
mit begehret. Ihr wollet dasslbe zu
ferner resolution und verordnung
ehistes anhero zu erkennen geben.