14. Wahr, dass sie des teuffels däntze uff walpurgis mit besucht |
Ad 14. Ja.
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15. Wahr, dass sie selbst mit gedantzt |
Ad 15. Ja. |
16. Wahr, dass ihr geist im gefengnus wider zu ihr kommen |
Ad 16. Ja.
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17. Wahr, dass er daselbst einmahl mit ihr unzucht getrieben. |
Ad 17. Ja.
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18. Wahr, dass er zu ihr gesagt, sie solte wieder leugnen, so wurde sie davonkommen |
Ad 18. Ja.
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19. Aber wahr, dass er ein lugner und betrieger |
Ad 19. Ja.
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20. Wahr, dass ihr solche begangen und bekante unthaten hertzlich leidt |
Ad 20. Ja, seyen ihr hertzlich leydt.
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21. Und wahr, dass sie darmit der hexen und zauberin straffe ver- dienet |
Ad 21. Ja.
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Uff solch gethanes gestendnus ist ihr
das urtheil beneben den furstlichen befehlchen
publicirt und uff des scharffrichters
begehren die verhaffte ihm uberandtwortet
auch uff unterthäniges bitten sicheres geleidt,
fals es ihm mit dem schwerdt misslingen solte,
ausgeruffen und hierauff die ad rogum con-
demnirte Müllerin ausgefuhret, mit dem schwerth
vom leben zum tode gebracht und dan der cör-
per ufm hauffen geworffen und verbrandt worden
und hat sie sich sonst bis in todt gantz bußfertig
mit beten erwiesen.