Full text: Akten des Hexenprozesses zu Gerstungen gegen Margarethe Müller aus Neustadt 1657-1658

14.
Wahr, dass sie des teuffels däntze
uff walpurgis mit besucht
Ad 14.
Ja.

15.
Wahr, dass sie selbst mit gedantzt
Ad 15.
Ja.
16.
Wahr, dass ihr geist im gefengnus
wider zu ihr kommen
Ad 16.
Ja.

17.
Wahr, dass er daselbst einmahl
mit ihr unzucht getrieben.
Ad 17.
Ja.

18.
Wahr, dass er zu ihr gesagt, sie
solte wieder leugnen, so wurde
sie davonkommen
Ad 18.
Ja.


19.
Aber wahr, dass er ein lugner
und betrieger
Ad 19.
Ja.

20.
Wahr, dass ihr solche begangen und
bekante unthaten hertzlich leidt
Ad 20.
Ja, seyen ihr hertzlich leydt.

21.
Und wahr, dass sie darmit der
hexen und zauberin straffe ver-
dienet
Ad 21.
Ja.


Uff solch gethanes gestendnus ist ihr
das urtheil beneben den furstlichen befehlchen
publicirt und uff des scharffrichters
begehren die verhaffte ihm uberandtwortet
auch uff unterthäniges bitten sicheres geleidt,
fals es ihm mit dem schwerdt misslingen solte,
ausgeruffen und hierauff die ad rogum con-
demnirte Müllerin ausgefuhret, mit dem schwerth
vom leben zum tode gebracht und dan der cör-
per ufm hauffen geworffen und verbrandt worden
und hat sie sich sonst bis in todt gantz bußfertig
mit beten erwiesen.
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