Full text: Akten des Hexenprozesses zu Gerstungen gegen Margarethe Müller aus Neustadt 1657-1658

Articuli Responsio
1. articulum
Wahr, dass inquisitin eine hexen und
zeuberin sey
Ad 1.
Sagt ja.

2.
Wahr, dass sie vor 5 jahren durch den
leidigen Sathan darzu verleitet
worden
Ad 2.
Ja.


3.
Wahr, dass sie mit ihm einen bundt
gemacht und ihm geschworen
Ad 3.
Ja.

4.
Hergegen wahr, dass sie der heyligen
dreyfaltigkeit, dem herrn Jesu und
ihrem tauffbundt abgesagt und ver-
schworen
Ad 4.
Ja.



5.
Wahr, dass sie sich von Sathan an-
ders und in seinem nahmen tauffen
lassen
Ad 5.
Ja.


6.
Wahr, dass sie unzucht mit ihm ge-
trieben
Ad 6.
Ja.

7.
Wahr, dass er ihr alsbaldt 2 thaler
und nach der zeit wochentlich 2 gulden
gegeben
Ad 7.
Ja.


8.
Wahr, dass durch die getriebene
unzucht und bulschafft nach der zeit
etwas von ihr kommen in gestalt
eines muhlwurffs
Ad 8.
Ja.



9.
Wahr, dass sie solches ding zu
pulver gebrandt
Ad 9
Ja.

10.
Wahr, dass sie solch pulver zur
hexerey gebraucht
Ad 10
Ja.

11.
Insonderheit wahr, dass sie des wag-
ners Volckmar Landefeldts 6 wochen
kind zu Neustadt mit solchem pulver
getödtet
Ad 11.
Ja.



12.
Auch wahr, dass sie den schulmeister
zu Neustadt solch pulver in 1 kandel
trincken zu- und beybracht, davon
er krank worden
Ad 12.
Ja.



13.
Ferner wahr, dass sie durch solch
ihr hexen und teuffelskunst Valten
Schultheisen kuehen die milch genom-
men
Ad 13.
Ja.



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