nun ist sie heute früh gerichtlich und zward
gütig (wie wohl sonst ihr unwissend
der scharfrichter sie die festages peinlich zu examiniren
beschieden gewesen) umb ihr hiebevorn
zu verschiedenen mahlen gethanes bekänd-
nus befragt worden, do sie dann alles
von neuen bekand und gestanden und darauf wolde
sie sich nunmehr dem lieben Gott befehlen
und greu sterben, begehrte aber
dass Hom Heinrichs weib zu Neusted,
so gleich ihr eine hexin were, denn sie sie
am tantz gesehen, zuvorn bey sie gesetzt
werden möchte, maßen ob der
darüber gehaldenen registratur, so hier bey-
gefügt, solches mit mehrerm großgünstig zu
vernehmen.
Was nun sothane beschaffenheit nach des
letztere urtheil und zward nach ausweisung
des jüngsten urtheilten fürstlichen befehlichs
und darin erzeigter gnade an ihr zu
exequiren, oder was sonst hierin ferner
vorzunehmen, dessen bin ich
großgünstiger weisung und bescheids hierauf
erwarthend, verbleibe sonst
zu allen ahngenehmen, bestvermögenden
diensten
meinem hochgeehrten herrn
bereit und
freundtgefällig
jederzeit
Hans Ernst von Witzleben
Datum Gerstungen am
22. Augusti 1658.