hertzlich leidt, bathe umb gnade und begehrt,
dass täglich der pfarrer zu ihr kommen,
das abendmahl gereicht werden und mit
der straffe zum schwerdt gedeyen möchte,
allermaßen ob der daruber gehaltenen
registratur, hir inligent, mit mehrerm
großgünstig zu ersehen. Welches
meinem hochgeehrten herrn zu ferner
großgünstiger verordnung ich hirmit unbe-
richtet nicht lassen sollen. Verbleibe
sonst zu allen angenehmen, bestvermö
genden diensten.
Desselben bereitgefällig
jederzeit
Datum Gerstungen
am 30. Julii anno
1658.
Hans Ernst von Witzleben