Full text: Akten des Hexenprozesses zu Gerstungen gegen Margarethe Müller aus Neustadt 1657-1658

Fragen Responsio
5.
Ob sie nicht unter der tortur
und hernach in guete, gericht-
lich wie auch weniger nicht
vor ern adjuncto alhier und
ihrem herrn beichtvatter, pfarrern
zu Neustadt, gestanden, dass
sie eine hexen und zeuberin sey,
mit dem teuffel einen bundt
gemacht, sich von ihm tauffen
lassen, der heyligen drey-
faltigkeit ab- und dem Sathan
zu dienen zugesagt, unzucht
mit ihm getrieben, einen maul-
wurff gebohren, solchen zu
pulver gebrandt und dar-
mit mentschen und viehe sch-
den zugefugt
5.
Sie hette es gestanden undt
damals bekandt, aber sie
wuste nichts darvon, hette auch
solche stuck nicht gethan und
dass sie bekennet, wuste sie
nicht, wie ihr gewesenm es
muste ihr angethan worden
seyn.









6.
Ob sie solches nicht nach ge-
gestehen und bekennen muste

6.
Sagt nein, wuste dass sie
von solchen stucken ein rein
hertz hette.
7.
Was sie denn darzu bewo-
gen, dass sie solches alles
bekennet
7.
Wie beim 5. punct, es
were ihr so närrisch im
haubt gewesen. 

Actum ut supra
beyseins beider gerichtsschöppen
meister Nicoll Rungen rothgerbers
undt Georg Mansen sattlers
Hans Ernst von Witzleben
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