Actum Gerstungen am 11. Augusti
anno 1657
Von fürstlich sächsischer wohllöblicher oberufsicht
zu Eysenach großgünstig ertheiltem beschluß zu
gebührlicher folge, ist in schwebendem hexerey
verdacht wieder Hanßen Möllers Junioris weib
zu Neustadt, Margrethen, nachfolgende sum-
marische kundschafft eingezogen.
1.
Valten Schultheis undt sein weib Apollonia zu
Neustadt berichten,
sie hetten nun in 4 jahren 3 kühe gehabt, könden
aber nicht so viel im hauße haben, davon sie einen
prey schmeltzen mögen, undt eben also ginge es
ihnen auch jetzo mit der kuhe, so sie hetten, da-
hero sie gedancken gemacht, es müste solches
durch hexerey zugehen, undt es hin und wieder
geclagt, were ihnen gerathen worden, sie solten
der kuhe brauchen und eingeben, wermuth,
schwartzkühmel, tyll und tust, wann es von
bösen leuten wehre, wurde dasjenige vor das
hauß kommen, so es der kuhe angethan.