Full text: Akten des Hexenprozesses zu Gerstungen gegen Margarethe Müller aus Neustadt 1657-1658

Articuli Responsio
27. articulum
Wahr, dass ihrer ein ziem-
liche anzahl am dantze
gewesen, und were
selbe bekendtlich gewe-
sen


Ad 27. articulum
Ja, es weren ihr viel dar
gewesenn, hette aber nie-
mand sonderlich gekennet
als Hom Henrichs weib zue
Neustadt Catharin und noch
ein frau von Wommen, hieße
Catharin und ihr mann Cylges.
28.
Wahr, dass auch ihre mutter
selbst mit gewesen


Ad 28. articulum
Sie hette ihre mutter nicht am
dantz gesehen und ihre mut-
ter hab sie nichts böses ge-
lernet.
29.
Wahr, dass inquisitin offt
mit an solchen däntzen ge-
wesen.
Ad 29. articulum
Solches hette sie alberets ge-
sagt, were 5 mahl mit gewe-
senn.
30.
Wahr, dass solches alles we-
gen sie sich der hexen strafe
schuldig erkennet, reu und
leidt daruber gehabt


Ad 30. articulum
Ja, und es were ihr nochmals
hertzlich leidt, behte auch, dass
der meister Hans Nickel doch 
wolte noch einst uff den abend
zu ihr kommen und mit ihr
betenn.
31.
Wahr, dass sie deswegen Gott
und die weldtliche obrigkeit
umb gnade gebethen und
dass es zum ende kommen
möchte.
Ad 31. articulum
Ja, und solches wolte sie itzo
auch gethan haben, bethe noch-
mals gnade und dass es nun-
mehr zum ende kommen und
ihr zum schwerdt gereichen möchte.
Diesem nach ward sie gefragt,
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