Full text: Akten des Hexenprozesses zu Gerstungen gegen Margarethe Müller aus Neustadt 1657-1658

3. Worinnen oder waß
er nicht recht gesungen

Respondit
Daß liedt erhalt unß herr
bey deinem wortt.
4. Ob nicht deß pulvers
noch vorhanden




Respondit
Nein, dann sie hette deßen
ein theil ihrem buelen geben
mussen, und daß letzte hette
sie an Valtin Schultheisen
kuhe verbraucht.

Überdieses wurde sie vom 81. bis 90. articul
nochmals befragt.

Ob sie nicht aus solchem
allem gestehen muste,
daß sie eine hexen und
zauberin were und 
derselben straff ver-
dient hette





Respondit
Ja, daß erkendt und bekante
sie, were ihr aber hertz-
lich leidt und danckte dem
lieben Gott, daß es noch in
ihrer jugent so weit mit
ihr kommen, daß sie zum
erkändtnus gebracht und
gedächte solcher gestaldt
nunmehr nicht mehr zu sun-
digen.

Worauff sie von dem
meister erlassen.
Actum ut supra
bey senis Nicoll
Rungen und Georg
Mansens, Gerichts-
schöppen.
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