Full text: Heimatschollen 1926-1928 (6. Jahrgang - 8. Jahrgang, 1926-1928)

diesfalls solcher kündlich und unläugbar von undenkblichen 
Jahren und bis zur Stund mit hergebrachten Peinlichkeit 
halber in einige Weitläufigkeit einzulassen und zum Kläger 
zu machen, sondern dies allein berichten wollen, daß be— 
sagtes umbgefallenes Gericht im gesambt und mit Zuziehung 
der Beambten restaurieret werden muß, so beziehe mich 
geliebter Kürze uf den vorhin anno 1622 vorgegangenen 
Abtum sub lit. A befindlich, kraft dessen ersten Anblicks vor 
Augen, daß nämlich der anitzo umbgefallene Galgen damit mit 
meines Datters sel. Zutun 
auferbauet worden und bis⸗ 
hero gestanden hat, und 
consequenter (folglich) ohne 
mein Sutun nicht reparieret 
werden bann, man wollte 
mich denn brevi manu dieser 
Possession vel quasĩ entsetzen, 
dessen mich denn gar nicht 
versehe; zumalen einige actus 
der habenden und exerzierten 
Mitpeinlichkeit, unverfäng⸗ 
lich und sub protestatione ʒu 
erzãhlen, sind deren — anderer 
älterer, fast unpässiger ge— 
liebter Kürze zu geschweigen 
—- anno 1622, 1627, 1030, 
1651 und 1654 verlebt und 
borgelaufen, wie sub lit. B. 
C. D. E. et F. mit mehreren 
zu ersehen ist; habe darum 
zu meinen hochgeehrten 
Herrn das dienstliche Ver⸗ 
trauen, sie wollen sich 
hierinnen weiter unnötig 
nicht beunruhigen, sondern 
es bei der am 24. Soep- 
lembris an die etzigen Be— 
amten zu Frankenberg er— 
teilten befehlich gerade 
gnädigst bewenden lajjen.“ 
Diesem verständigen und 
ein wenig sarkastischen Be— 
eicht des Herern v. Dersch 
liegen die oben genannten 
Beweise „der habenden und 
ꝛxerzierten Mitpeinlichkeit“ 
lübrigens eĩn wundervoller 
Ausdruck) in Abschrift an. 
VDon Interesse ist hiervon 
vielleicht die Anlage B, ein 
Extrakt aus Fürstlich. Ke— 
gierungsschreiben. Marburg, 
12. April 1622 an A. Ph. v. Dersch: „Dieweil wir aber berichtet 
werden, daß das Plockhaus, so in Euerm Hof und Burb⸗ 
haus siehet, ein Gesambtgefängnis sein soilte, nicht nach 
Notdurft und der Gebühr versehen und verwahret; des halben 
daß je bisweilen die Verhafteten und Gefangenen sich los 
gewürket und davon kLommen, und also daher das ein und 
andere delictum ungestraft blieben, sondern auch unsres gn. 
Fürsten und Herrn Diener darzu nicht jederweil gelangen 
möchten; so begehren anstatt J. Fürstl. Durchl. wir an 
Euch, daß Ihr gleichfalls das gemeine Gefängnis außer 
Euerm Burb haus also bauen und zuwerbrichten helfet, damit 
man nicht allein darinnen der Gefangenen uf zutragende 
Fälle versichert, sondern. gleich wie es zur gesambken Sobefjf 
ind Jurisdiction gehöret, also auch ingesambt von beiden 
Serichtsherrn Beamte und Diener zu- und aufgeschlossen, 
ind zu dem Ende jeder Teil einen Schlüssel dazu haben 
nöge.“ Man hört das Mißtrauen gegen den Konkurrenten 
n criminalibus heraus. 
Anlage Cuist ein Protoboll des Kais. Notarius Pfann- 
uche, der nebst zwei Seugen von dem von Dersch zu— 
Jezogen ist zur Aufnahme eines Abtes vom 25. Mai 1627, 
vo ein in das „Sambtqgefängnis“ zu Viermünden ein“ 
gebrachter Dieb dort ent— 
assen und den Fürstlichen 
Secamten zur Justifizierung 
übergeben wird, weil er 
seinen Diebstahl nicht im 
Gericht Diermünden, son⸗ 
dern im Gericht Geismar 
begangen; aber mit der 
chriftlichen Erblärung des 
Fürstl. Schultheißen, „daß 
durch diese Ausfolgung 
denen v. Dersch an ihrer 
habenden und hergebrachten 
Gerechtigkeit im Sambt⸗ 
gericht Diermünden nicht 
olle oder könne präjudiziert 
verden“. 
Aus Anlage D sei ein 
Schreiben Hans Philipps 
bon Dersch von 160830 mit— 
geteilt, worin dieser sich 
gegen einen Übergriff des 
Fürstlichen Schultheißen zu 
Frankbenberg verwahrt: 
„Ehrenvester und mann— 
hafter Herr Schultheiß, dem⸗ 
elben ist bewußt, wasgestalt 
das Gericht Viermünden vor 
30, 40, ja 100 Jahren von 
dem Ambt Frankenberg ge⸗ 
schieden und niemalen unter 
selbiges Ambt gemischet 
gewesen, wie dann solches 
Gericht mit gewissen Mal— 
eichen abgezirkt, gehegt und 
er, der Schultheiß, in selbiger 
Bezirkung Ihrer F. Gn. die 
SBußen und Brüchen zum 
halben Teil verrechnet, 
weilen dann jeder Seit 
Herkommens, was in er— 
wähnter Schneide (Ab— 
jschnitt) des Gerichts VDier⸗ 
münden von Aebeltlätern ergriffen, solche uff das Haus VDier— 
nũnden zur Korrektion bracht worden sein und sich kein Teil hieran 
ergreifen müssen, wie solches die Schreuffer (die Bewohner des 
Oets Schreuffa) anno 1613 an einem Bienendieb, welchen sie 
aus Anachtsambeit auf der Frankenberger Amtsschneide zurück- 
geführet, mit Schaden erfahren. Also hätten sich die von 
Dersch zu Ihnen als ihrem zuverlässigen guten Freund nicht 
ersehen, daß er den uffgerichteten Kezessen entgegen den 
im 81. August nächst in der Butzmühlen bvon 5 Musquetieren 
ꝛrgriffen Gefangenen ohne Vorwissen derer v. Dersch aus 
Diermünder Gerichtsbarbeit abführen lassen sollen, wollen 
auch nicht hoffen, daß der Herr Schultheiß solche Tätlichkeit 
defohlen .... begehren deswegen seiner Erblärung und 
Hersfeld. Haupteingang zur Stiftsbirche, rechts der Katharinenturm. 
Aus Neuhaus. Geschichte von Hersfseld. (Hans Ott. Verlaa.
	        
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