zuvor daß Arttel publiciert wirdt, desglichen wenn einer appelirt,
daß Richter undt Schepfen den Appelanten die Acten zustellen,
gepuert den Schepfen nach Gelegenheit ein Virtel oder ein halb
HDirtel Wein und dem Schultheißen ein halb Virtel Wein vor
Siegelung der Acten.
Wenn einer von dem Landgericht appelirt und mit UÜber⸗
lifferung der Acten nicht wartten will, biß auff ein Gericht, daß
die Schepfen beieinander sein, und vor sich die Schepfen zusammen⸗
fordern leßt, kLommen sie uff des Appelanten Costen, wirdt jedem
Schopfen geben ein Schreckenberger, oder die Mahlzelt und fünff
Schilling, stehet dem Appelanten frey, wilches er am libsten geben
will, und gepuert dem Landenecht von jedem Schepfen ein albus
zu vorbotten und dem Schultheißen von Versiegelung der Acten
zein halb Virtel Wein.
Wenn die Schopfen
jpeltig in dem Urttel
werden oder sich be—
lernen wollen, daß die
Acten an ihren Ober—⸗
hoff gen Hombergk ge⸗
schickt würden, was für
unkosten darauf gehet, ist
der Cleger schuldigk zu
erlegen biß zur Entjschafft
des Rechten.
Einen Procuratorum,
weil sie von der Ober⸗
Leitt bestellt und den Ge⸗
eichtszwang geschworen,
jeden Gerichtstagk, wenn
er einer der Parteien
diennet, ist ein Orts-
guldten vor die Be—
joldung verordnet, die
Parteien mögen weniger
oder mehr geben, wenn
es zu der Taxirung der
Gerichtokosten Lompt,
wirdt beiner Partei widder
nachgelassen, höhere Un⸗
bosten vor die Besoldung
oder andere Gerichts-
Losten, wie bißhero ver⸗
meldt, einzubringen ge⸗
stattet.
if dem Veldt, daß begerdt wirdt, daß der Richter und Schepfen
en Augenschein einnehmen, gepuert dem, der sie uff den Augen-
chein führdt, dem Richter ein Viertel Wein und den Schopfen
un Virtel Wein zu geben, befindet sich aber, daß beide Partt
Ursach haben, wirdt der Unkost zwischen ihnen verglichenn.
Sefindt sich, daß einer den anderen abgeackert, abgezeundt
der weitter ingenommen als ihm gepuert, ist die Gelegenheit
erkommen, als manchen Pfahlstecken oder Saun man schlagen
ijann, als manch Pfundt meinem gn. F. u. Herrn zu Buß, doch
st uß die Verwirkung geschehen, daß die Buß darnach gemindert
vorden.
Wo Augenschein im Ampt vonnötten, dieselbige besieht der
Schultheiß mit den Landschepsen und moüßt Erbundigung darumb
—. — ein, jo darum wissen. wirdt
— 2 darvon ihnnen ein Viertel
Wein geben, und muß der⸗
elbig den Unbosten gelten
o unrecht befunden wirdt;
in fall der Schultheiß die
Oerglichung nicht machen
onndt, daß ein oder beide
Parteien begertten, daß
die Schepfen uff den
Augenschein kommen
ollten, wo dasselbige also
gejchieht, gepuert jedem
Schepfen einn Schrecken⸗
herger oder fünff Schil⸗
linge undt die Mahlzeitt,
sttehet den Partteien zu
welches sie am libsten geben
wollen undt den Richter
ein Dirtel Weines.
Dem Landknecht ge⸗
puert von jedem Schepfen
borbotten ein albus. Wenn
erclagt und geständig
Schuld jei mit Kecht
rrkennt oder sonsten
ffenbar und beweiolich,
V dr 3
ß ofphotograph Eberth, Kassel. urch den Landkne ie
Altenritte. Pimterliche —8 jphotograph h —
on gepuert dem Land⸗
wintertage spinnen das Leben des Dorfes in träumende Stille. degt enr egn
zst haĩ Kahl steht die Linde, und der Steintisch darunter trägt eine Decke neg
Es ist hiebevor ge— Tagen nicht geschieht ge
bräuchlich gewest. den aus Schnee. Auf den Giebeldächern hat schon der Sonne tauender nert dem Schuuheisen
Landschepfen alle Gericht Strahl die Flocken gelöst, und an den Traufen tröpfelt das Schmelz- on jedem Guldten biß uff
zn Iʒ zu Wore wasser Mit Sehagen schrotet das Pferd vor dem Wagen sein Heu, 6 ee ee
deeette 23 während sein Herr in der Schenbe sich wohl ein Gläschen vergönnt. ————
vor die Mahlzent geben In das friedliche Sild schaut mit hohem Turm und balbenverziertem geben, ist aber 100, zwei
anderthalben albus biß Giebel die Kirche des Dorfes. oder drei, wirdt von jedem
uff U. gn. F. u. Herrn α HunderteinGuldengeben,
weitteren Bescheidt. — es seien der hundert
Schuͤltheiß und Schepfen besichtigen und Schuld verhelffen. Gulden viel oder wenig. Solches hat U. gn. F. u. Herrlandgrave
Wenn Hariteien eine Zwietracht haben, es sei in der Stadt oder Wilhelm verordnet, ist hiebevor der zwelfte Gulden geben worden.
Auf Heimatwegen.
3 3 Meuen Straße“ zu finden, wo er bei Ausschachtungen zu Neu⸗
Das Seocken von Siegenhain. dauten zum ves kam. Nach den Schnecken, die während
Vvon Joh. H. Schwalm. einer Bildung lebten und deren Gehäuse in diesem Ton einge-
Da, wo jetzt das Städtchen Siegenhain und die umliegenden dettet sind, heißt er Melanienton.
Dörfer mit ihren fruchtbaren Gemarkungen sich ausbreiten und Es ersolgte bei weiterer Hebung eine ganzliche Aussũßung
friedliche Landbewohner auf ihren Feldern ihrem Brote nachgehen, des Meeres. Wir erbennen am Sangeberg und am Faunften —X
fluteten ehemals die Wogen des Meeres. Das sind nicht etwa mnollen als Reste jseines Sũßwassers und darin Gehäuse von
halilose Phantasien, sondern ein gutes Auge und eine findige Schnecken (Limnagen), wie sie heute im Wallgraben, in der Schwalm
Hand bönnen heute noch seine Niederschläge (Ton, Sand) erbennen und in der Steina leben.
bzw. seine Muscheln, Haifischzähne usw. auflesen. Es ist danach wieder eine Ser kung der Erdoberflache eingetreten.
Samale befanden wir uns in der Mitte der Braunbohlenzeit In den über den Süßwasserkalben sich einstellenden Sanden
(Tertiãr). Von der Nordsee bis zum Busen von Lion hatte sich Grünjanden) wurden Glaͤukonit und Foraminiferenschälchen
esn Meeresarm gebildet, der auch die heutige Gegend von Siegen. Lochträger), letztere von H. Münkbe, Siegenhain, gefunden.
hain als „Siegenhainer Becken“ umfaßte. Er legte einen Ton War das Meer, als es ũber den Septarientonen flutete, an
ieder, der v. Koenen als Kupelton bezeichnete. Andere Forscher die 100 Meter tief gewesen, so ist anzunehmen, daß wir in den
haben ihn Septarienton genannt nach brotlaibgroßen Knollen eines Brünsanden eine Aferbildung vor uns haben, etwa 300-500
dohlensauren Kalbes, Septarien, die darin vorkommen. Der Weter vom Ufer enthjernt abgelagert in einem 60 Meter tiefen
Septarienton ist u. a. anstehend am Bahnhof SiegenhainNord. Meereowasser.
Als sich die Gegend hob, lagerte das halbsũüß werdende Setfrachten wir diese Grünsande unter einem Vergrößerungs-
Masser auch einen Ton ab. Er ist am „Fünjften“ und an der Jlajse, so finden wir zunächst wasserhelle bis weingelbe Quarzkörner,
C VCXCICVCCVDCCC