Full text: Heimatschollen 1926-1928 (6. Jahrgang - 8. Jahrgang, 1926-1928)

angetragen, daß die bisher bestandene Einrichtung beibehalten 
werden mögeꝰ) 
Hierauj wurde am 19. April dem Berghauptmann geantwortet, 
daß man, da nach Aufhebung der Sünfte die Metzger zu jener 
Lieferung nicht zu zwingen sein möchten, nicht geraten finde, die 
Metzger durch den Präfelten dazu anzuhalten. 
Eine Abersicht über die Unschlittlieferung an das Franken- 
berger Bergwerb bietet folgende „Spezifibation der Unschlitts 
lieferung, so nachfolgende Städte und Judenschaft zu Fürstl. 
Sergwerk zu Frankenberg zu 14 Pfund um einen Reichstaler 
jãhrlich liefern muß“: 
Die Mehger zu Marburg 8 Ctr., die Juden allda 1 Cte. 
3312 Pfd. Kirchhainer Metzger 8 CEtr., Kirchhainer Juden 1 Ctr. 
30 Pfo.. Ebsdorf 16/2 Pfd.. Treis a. d. Lumda 1 Etr. 6Pfd., 
Lohra 8 Pfd., Fronhausen 16 Pfd., Schönstadt 10 Pfd., Wette- 
rische Meßger 2 Cir. KRauschenberg 2Ctr., Frankenauer Juden 1 Ctr., 
Frankenberger Meßzgerzunft 5 Ctr., Frankenauer Juden 2 CEtr. 
NB. Die Juden stehen diejerwegen mit den Frankenberger 
Meßzgern in Prozeß zu Marburg. 
Kosenthaler Juden !/2 Ctr. Gemũnden an der Wohra 2 Ctr., 
Summa 31 Ctr. 
Extrahiert, den 20. Obtober 16509. J. A. Christ. 
lIn fidem copia. Der Generalsekretär der Präfektur1 
von Baerll. 
Zur Speisung der Lichter in den Geuben des Bergwerks zu 
Franbenberg gebrauchten demnach die Bergleute jährlich 30 Centner 
Unschlitt, das die Metzger und Juden in Kurhessen zu stellen hatten, 
und das ihnen mit 1 Ktl. für je 14 Pfund vergütet wurde. 
„Diese Abgabe“, gibt der Präfekt von Berlepsch in Marburg 
am 19. Mai 1809 bekbannt, „welche nur eine gewisse Klasse von 
Untertanen drückte, war mit der Constitution unverträglich. Es 
bedurfte nur eines Berichtes von mir, um den Herrn Finanzminister 
zu bestimmen, die Fortdauer dieser Anschlittlieferung aufzuheben, 
welches ich mit Vergnũgen bebannt mache.“ 
VDon den fünf Feldern des Bergwerls war das Hesselbacher 
Feld um 1780 entdeckt und auszubeuten begonnen worden. Seit⸗ 
dem hatte das Silber⸗ und Kupferbergwerk derart zugenommen, 
daß es jährlich eine RKente von 1500 bis 2000 Ktl. abwarf. 
Zu dem Bergwerb hatten die Einwohner des Amts Frankben⸗ 
berg viele Dienste zu leisten, besonders das bendtigte Holz zu 
hauen und anzufahren. Von den Schächten fuhren sie das Erz 
nach der Kunstwasche, was im Jahre 1500 Fuhren ausmachte, und 
pon einem Gewasch Erz, etwa 120 Centner, zahlte man ihnen 
1 Ktl., für jede Fuhre ⸗—10 Alb. Bei Errichtung neuer Gebäude 
mußte nach einer Verordnung der Landgräfin Hedwig Sophie vom 
Jahre 160716 das ganze Oberfürstentum Fuhren leisten. 
d) Brauerei. 
Seéereits im Mittelalter war die Brauerei in Frankenberg ein 
aicht unwichtiger Nahrungszweig, und der Ausschanb fremden 
Sieres war schon 1386 verboten worden. Jedem Bürger stand 
das Brauen frei, und zwar seit 1394 jedem ein Handwerkb betrei- 
benden einmal im Jahr, den anderen zweimallo). Es wurde ein 
besonderes Braugeld erhoben, das 2 Gulden für jedes Gebräu 
betreug, im Jahre 1413 zujammen 58 Pfund. Anscheinend lastete 
das Braugeld auf den mit der Brauereigerechtigkeit ausgestatteten 
Häusern und überstieg mit seinen 26,6 Schill. (* 2 fl.) fũr, das 
Haus die auf demselben lastende Bede. Das städtische Braubaus 
wurde von den Stadtbaumeistern verwaltet. 
Die Brauereigerechtigkeit der Stadt hat bis in das 19. Jahr⸗ 
hundert bestanden. Das Brauen wurde um 1700 in drei Brau-. 
hãusern stark betrieben. „ein Jahr ins andere. nach einem djährigen 
überschlag aus den Amtsregistern 400 mal“. Su jedem Gebräu 
wpurden verwendet 4 Mött Gerste, 8 Pfund Hopfen und 2 Fuder 
Brennholz. Mit den anderen Ausgaben für das Schroten, zur 
Kämmerei und herrschaftlichen Accisje bostete das Gebräu über 
19 Rtl. Es lieferte 10 bis 11 Ohm Bier zu je 8/2 Sgr. und 
173/2 bis 2 Ohm zu1 Gulden, so daß der Gewinn gering war. Die 
Dorfer und Höfe des Amtes Franbenberg waren gehalten, hier 
das benötigte Bier zu holen. Jeder Brauer durfte jein gebrautes 
Sier auch einzeln ausschenken, und es bostete ein „Mads“ 1214 
Kreuzer oder 10 Hll. Flft. Währg. 
j808 vereinnahmte die Stadtkasse an „Pfannengeld“ 179 Rtl. 
8 Alb., und zwar von jedem Gebräu 24 Alb. Anter der Fremd- 
herrschaft würde die Abgabe für das Gebräu auf,1 Rtl. erhöht 
uͤnd am 26. Jan. 1800 wurden von 180 Gebrauen im oberen und 
109 Gebraãuen im unteren Brauhaus 289 Rtl. eingezogen. Im ersten 
Halbjahr 1815 betrugen die Braupfannengelder 100 KRtl. Diesen 
Einnahmen standen auch Ausgaben für Anterhaltung und Er— 
neuerung der Brauereigeräte gegenũüber. So Lbostete 1809 eine 
D) Staafksarchiv Marburq. 10) Kosenfeld. F. i. Mitt. 16. 
eue Bierbütte in das oberste Brauhaus 18 Rtl. Konr. Keinius 
ind Sch. Andre. Giebel erhielten 1816 für die neu angejertigte 
Zierbũite in das unterste Brauhaus 15 Rtl. Gleichzeitig Lam ein 
seuer Braukessel in das oberste Brauhaus, und der Braumeister 
89. Hirsch von Hofgeismar nahm eine Antersuchung der hiesigen 
Brauanstalten vor (8 Rtl.). 
VDer Braumeister Hirsch hat sich dann hier niedergelassen; er 
ekbommt für den Monat März 1814 an „Gehalt“ Rtl., ebenso 
vird er bezahlt für April bis August. Am 2. November 18171 
ören wir von seinem Tod, und der Schreinermeister Bohnacker 
erfertigt auf Kosten der Stadt seinen Sarg. Auch sein Nachfolger 
Hiller war mit irdischen Gütern nicht gesegnet. was folgender 
-—chriftwechsel kundtut: „Ich schlage es vor, dem Braumeister Giller 
sor der Hand eine Vergütung von 5 Rtl. aus der Stadtkosse zu 
erabreichen. Der Wann, welcher bein Vermögen hat, kann sonsten 
ucht bestehen, und abziehen darf er auch nicht, weil er gut zu sein 
cheint. Frankenberg am 6. Des. 1811 Giesler (Amtmann). Ich 
rete diesem Vorschlag bei, Bellinger (Kentmeister). Ich habe nichts 
agegen, Schönfeld (Bürgermeister).“ 
1834 wurde das mittlere Brauhaus an den Einwohner Vöhl 
ũr Mo Kil. 1851 das untere Brauhaus an Johs. Schmidtmann 
erkLauft. Im oberen Brauhaus, beim Rathaus am AUntermarbt, 
purde 1815 von 304 Str. Malzschrot 312,08 Mb. vereinnahmet. 
Nach und nach wurde das „einfache“ Bier von dem „Lagerbier“ 
erdrängt, gegen 18900 kam die Bierbrauerei zum Erliegen, und 
uch die in der Papiermühle eingerichtete moderne Brauerei für 
intergãriges Bier erlebte wegen dessen geringer Transportfãhigleit 
zine nur kurze Blũte. 
e) Wein- und Branntweinschanb. 
Einen erheblicheren Ertrag als die Brauerei warf im Mittel- 
iter der der Stadt Frankenberg ũberlassene Weinzapf ab, der 
ahezu die Halfte des städtischen Haushalts betrug. Es bestand 
in Weinmeisteramt, dessen Beseßung die gleiche war wie die 
es Stadtbaumeisteramts. Die beiden Weinmeister aus der Ge— 
heinde wurden durch den Bürgermeister, und die beiden patrizischen 
Veinmeister aus den vier Pfennigmeistern ernannt. Der eine von 
hnen führte den Titel Unterburmeister. Sie jchafffen den Wein 
in, beauffichtigten den städtischen Weinkeller, bestellten und über⸗ 
pachten den Wirt und verwalteten, nach Spieß, das Weinmaß. 
Ddas aus dem städtischen Weinvertrieb fließende Geld, der zweit · 
srößte Einnahmeposten, betrug 1410: 190 Pfund und 1411: 182 
Äfund, war also gerade ausreichend. die Sinsen für die stãdtischen 
Anleihen zu decken. 
An Wirtshaãusern befanden sich 1788 hier folgende mit Schildern 
ersehene Gasthofe: Die Goldene Bretzel, Der Löwe, „nunmehr 
ingegangen“, Der Grüũüne Baum, jämtlich in der Neustadt; Der 
Zeuther vuf dem hintersten Pferdemarbt. Die Drei Kronen in der 
schmiedegasse und die Traube am oberen Markt. Die Goldene 
Zrehel war der ansehnlichste Gasthof, dessen Aufgabe darin bestand, 
Frenide „von Distinction“, aljo vornehme Leute vom Stande, zu 
ogieren und zu speijen. Er allein von den genannten Gasthöfen 
zurfte Wein, Bier und Branntwein herstellen und ausschenben. 
Wixrte ohne Schilder waren der Stadtwirt, Christian Võhl's 
Vitwe, Konr. Beher, Esajas Faure, Joh. Jost. Weißenfeld und 
ZTurth Beyer. Sie alle, der Stadtwirt ausgenommen, besaßen 
Sranntwein-Blasen und brannten je in einer Blase von acht 
ẽimern, durften jedoch beinen Branntwein einzeln verbaufen. 
Ser Stadiwirt bewohnte die der Stadt gehörige Waage oder 
das Stadtweinhaus am Antermarkt. Die Stadt hatte die Ge⸗ 
ehmigung zum Weinzapf in diesem Hause von dem Landgrafen 
mnd der Hessischen Kriegs- und Domänenbammer erhalten. Sie 
aufte den Wein an und überlieferte ihn dem Weinwirt, der ihn 
ruszapfte, wofür ihm 8 vom Hundert des Gewinns zugestanden 
purden, wahrend der andere Überschuß der Stadt zufloß, die da⸗ 
urch alljährlich eine ansehnliche Einnahme hatte, da im Jahre 
20 Ohm einzeln ausgezapft wurden. 
MDaluch mit dem Srauntweinschank war die Stadt allein berech⸗ 
igt. Den sechs Branntweinschenkern wurde der Preis bestimmt, 
u dem sie den ihnen von der Stadt gelieferten Sranntwein ver⸗ 
jaufen durften. Von einem Ohm verzapften Branntweines wurden 
ʒKti. Fejt. Währg. bezahlt, der übrige Gewinn wurde von der 
5tadt eingezogen. Da der Verbauf, an Sranntwein jährlich 10 
Ohm betrug, hatte die Stadt einen beträchtlichen Gewinn. (6 Ohm 
deren in Hessen — 1 Fuder, Ohm — 80 Maaß — 052,512 Liter,) 
In späteren Jahren werden folgende Gastwirtschaften genannt: 
8263 Zur Krone, 1832: Sum Engel, 1835: Sum Goldenen Faß, 
836: Sum Deutschen Haus; und die Herbergierungswirtschaften: 
843: Sur Traube, 1849: Sum Hessischen Hof, 1832: Sum RotenOchsen. 
Am 10. Dez. 1800 wurde der Staͤͤtbeller neu verpachtet unter 
jolgenden Bedingungen: Auf drei Jahre. von 1810 bis 1812. 
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