dĩe Voraussetzung, was durch das biblische Wort Köm. 8, V. 28:
So halten wir es nun, daß der Mensch gerecht werde ohne des
Besetzes Werbe, allein durch den , Glauben“ begründet werden Lonnte.
von des Gesetzes Werben seĩ beine Hilfe zu erwarten, doch bewirbe
der Glaube, daß man das Wort Goties willig und von selbst halte.
Oon den sieben Sabramenten der batholischen Kirche ließ man nur
wei gelten, die auf biblischer Grundlage beruhen: Taufe und
Abendmahl. Die Taufe betrachtete Lambert als das Seichen,
wodurch der Mensch in die Gemeinschaft der Gläubigen aufgenommen
verde, wobei Gott den Glauben verleiht. Das Abendmahl, das
unter beiderlei Gestalt zu genießen sei, habe nicht die Bedeutung
ꝛines Opfers, sondern sei nur als ein Gedächtnis des durch Christus
dargebrachten Opfers aufzufassen.
Mit der Annahme des allgemeinen Priestertums, dessen alle
Bläubigen teilhaftig seien, und welches jeder einzeinen Seeie das
Kecht bestätigte, durch Christus als alleinigen Mitller persönlich mit
Bott in Gemeinschaft zu treten, wurde das stellvertretende Priestertum
als Oermittlung zwischen Gott und den Menschen, sowie die Anrufung
durch Maria und die Heiligen verworfen, womit der Geistlichkeit
die höhere Stellung genommen, die Priesterweihe als Salrament
abgelehnt und den Priestern die Ehe gestattet werden mũsje.
Ferner wurde gefordert, daß die fortan im Mittelpunkt stehende
Predigt in deutscher Sprache zu halten und die Wesse als eine
Wiederholung des Opfers Christi zuͤ beseitigen sei. Da die Kirche
allein als Reinigungsanstalt der Herzen zu betrachten sei, verlor
die Lehre vom Fegsfeuer die Berechtigung, ebenso die VOerehrung
der Heiligen und Keliquien, wie auch das Mönchswejsen als in der
Bibel nicht begrũndet abzuschaffen sei usw.
Der Aufforderung an die Gegner, ihren Widerjpruch gegen
die Satze vorzubringen, entsprach nur der Guardian Vorsteher)
des Franzisbaner-Klosters in Marburg, Nibolaus Ferber aus Herborn.
Indem er den Landgrafen bat. nicht von dem Glauben jeiner
Dorfahren abzufallen, behauptete er, daß es ihm nicht zukomme
als einer weltlichen Obrigkeit, Kirchenversammlungen abzuhalten,
n kirchlichen Angelegenheiten Anderungen zu treffen und Kloster
zu reformieren, nach dessen Gütern er Geläste trage.
Lamberts Sätze, die unwiderlegt blieben, bezeichnete er als
unkirchlich und unchristlich und stellte jihnen andere Thesen gegenũber,
ohne jedoch ihre Richtigkeit aus der BSibel nachweisen zu können.
In ruhiger Weise und im Bewußtsein seines guten Gewissens
vies der angegriffene Landgraf die gegen ihn erhobenen An
ichuldigungen und Verdächtigungen zuruͤck und forderte Ferber auf,
zu beweisen, daß Lamberts Satze den heiligen, göltlichen, prophetischen
und apostolischen Schriften zuwider seien. Der in die Enge getriebene
Buardian, der hierzu nicht imstande war, hũtete sich wohl, durch
Offenbarung seiner Schwäche den Triumph der zuversichtlichen
Hegner noch zu steigern, weshalb er die Antwort schuldig blieb.
Als dann eine nochmalige Aufforderung an Ferber und seine An⸗
änger, mit biblisch begründetein Widerspruch vorzutreten, beinen
Erfolg hatte, endete die denkwürdige Tagung mit einem glãnzenden
Sieg der evangelischen Sache, was Lambert danbbewegten Herzens
in seinem Schlußgebet zum Ausdruck brachte.
Es wurde dann noch eine Kommission gewählt, welcher die
Aufgabe zufiel, nach Maßgabe der Lambertschen Sätze und der
Jestellten Forderungen fũr das hessische Kirchenwesen eine neue
Kirchenordnung aufzusteilen.
Im Januar des folgenden Jahres berief Landgraf Philipp die Vor⸗
nehmsten der Ordensgeistlichen nochmals nach Marburg, wo man zu dem
Beschluß bam, aus Lehre und Kultus alle menschlichen Satzungen aus⸗
zuscheiden und allein Gottes heiliges Wort zur Kichtschnur zu machen.
War auch Landgraf Philipp fest entschlossen. die birchlichen
Mißstãnde abzustellen. so hielt er es doch jür ratsam, vor Einfũührung
der von der Kommission vorgelegten und 84 Kapitel umfassenden
Homberger Kirchenordnung erst Luthers Gutachten einzuholen.
Da, dem Entwurf die Anlehnung an das Besiehende und ge⸗
chichtlich Gewordene fehlte, so befuͤrchtete Luther, daß durch solch
einen Haufen von Gesetzen“* und so viele neue Bestimmunen in
»er Umstellung des von Grund auf zu reformierenden Gemeinde—
2bens große Verwirrung eintreten öonnte. Sudem hatte er zur
henũge erfahren, daß sich durch Einzel. und Kleinarbeit tũchtiger
Rediger das Verlangen nach neuen Formen im birchlichen Leben
on jelbst geltend machen wũrde, weshalb er von Einführung der
dirchenordnung abriet und ein allmähliches Vorgehen empfahl.
Venn daher auch Landgraf pPhilipp, durch Luthers Bedenben
eranlaßt, von der Einsũhrung der Homberger Kirchenordnung
bsah, so bamen doch die in ihr enthaltenen reformatorischen Ge⸗
anken bald zur Geitung.
Das Kegiment der Bischöfe hörte auf, und der Landgraf, der
eibst zum Schutz der Kirche das Kecht des obersten Bischofs ũber⸗
ommen hatte, sorgte zunächst für Anstellung tũchtiger ebangelischer
Aediger. In der Pfarrkirche zu Marburg wurde wohl zuerst mit
Seseitigung der katholischen Braäuche, bejsonders der Messe und des
deiligenbultus, begonnen, uͤnd unter den ersten evangelijchen Geistlichen
Justus Winter und Antonius Corpinus eine neue Goltesdienstordnung
ingefũhrt, die bald auch in anderen Gemeinden Eingang fand.
Der Gottesdienst wurde so geordnet, wie er im großen und
lanzen heute noch verläuft. An Stelle der lateinischen Messe
rat die deutsche Predigt ais Hauptbestandteil in den Mittelpunkt,
ie lateinischen Meßgesange der Priester wurden durch deutsche, aus
em Glauben erwachjene Kirchenlieder ersetzt und damit ein
vichtiges, unschätzbares Mittel gewonnen, um' dem Wort Gottes
och wirbksamer Eingang in die Herzen der Gläubigen zu ver—
chaffen und ihm eine bleibende Stälte in der Gemeinde zu bereiten.
Vurde so der Gemeinde eine selbsttätige Anteilnahme am Gottesdienst
ur Förderung wahrer Erbauung eingeräumt, so erhielten die Laien
iuch Anteil an der Kegierung und VDerwaltung der Kirche, wodurch
damals schon die presbhteriale Verfassung angebahnt wurde.
Sur Aberwachung des gesamten Kirchenwesens wurden
disitatoren ernannt, an deren Sielle im Jahr 1530 nach Teilung
es Landes in sechs Superintendenturen (Cassel, Marburg, KRoten.
»urg, Alsfeld, Darmstaͤt und St. Goar) als Träger der Kirchen⸗
ewalt die mit bijchoflicher Vollmacht ausgestatteten Superintendenten
raten. Jährlich einmal wurde nach MWarburg, später nach Cassel,
ine Generalsynode einberufen, welche sich aus den sechs Super⸗
ntendenten, Professoren der Marburger theologischen Fabuität,
Abgeordneten der Geistlichkeit und vom Landgrafen bestellten
heltlichen Rãten zujammensetzte und die allgemeinen bkirchlichen
Angelegenheiten zů regeln halte. Ein Ausschuß von 13 Depultierken
atte die Synode vorzubereiten und ihre Beschlũsse auszufũhren.
in den einzelnen Dzesen gingen Didzesansynoden voraus, in
enen unter Leitung des Superintendeüten eine Vorbereitung
fattfand und die Abgeordneten zu der Generalsynode gewählt
vpurden. Den Pfarrern traten in ihren Gemeinden die Presbyter
ls Gehilfen, namentlich bei Ausũbung der Kirchenzucht, zur Seite,
erner zur Anterstützung in der Armenpflege die Dicbonen. sowie
n der Rechnungsfũhrung die Kassenmeijter.
Eine weitere Folge der Homberger Syhnode war die Auf-
ebung der Kloöster, die in Hessen nach einem einheitlichen Plan
ind den vom Landtag aufgesteilten Kichtlinien durchgeführt wurde.
Großer Segen wurde dadurch gestiftet, daß die freiwerdenden
finbũnfte der Klostergüter zur Anterhaltung der schon im folgenden
Jahre (1527) von Philipp dem Großmütigen gegründeten
vangelischen Landesuniversitaͤt Marburg, jũr Kirchen und Schulen,
ↄwie für wohltãtige Stiftungen Oerwendung fanden.
So ist durch die Shnode in Homberg vor 400 Jahren die
vangelische Kirche in Hefsen ins Leben gerufen worden. Dankbar
—LLC Landgrafen Philipp,
er seine Seit verstand und als ein ũberzeugter Vorkämpfer der
Feformation bis zum letzten Atemzug fũr ihre Sicherstellung gewirkt
nd alle jeine Kräfte fsür den Ausbau der hejsischen evangelijchen
dirche eingesetzt hat, als ein Fürst, von dem Swingli gepriesen hat,
aß man „im Himmel und auf Erden bebennen 'und loben wird,
aß er der einzige und erste aus allen Fürsten gewesen ist, der ohne
dintersichsehen den Pflug gehoben hat⸗e. w. 9.
Auf Heimatw
eimatwegen.
Herbstjonne. VDon der Glocken Seele.
Ich lieb' es, wenn in sanfter. stiller Pracht Ein Erinnern an der Glocken Abschied einst,
Das Dorf, der Wald, der Wiesengruͤnd, der Kain ein Willkommen den neuen Gloöͤcken.
Und alle Welt ringsum noch einmal lacht Von Hilde Daeubßpneer.
Im goldnen Herbstesjonnenschein.
Ich lieb es, daß die Welt noch einmal lacht
Seim Trunk von des Vergehens herbem Wein
Und mir mein Herz noch einmal fröhlich macht
Im goldnen Herbstessonnenschein. Heinrich Horst.
Es ist jo still jetzt in unserm Städtchen. And leer. Ist immer
Verktag, auch sonntags. Ijt immer Tag der Arbeit, auch wenn
ch mein Festbleid trage und feiernd durch den Sonnenschein geh.
Und allsjonntags, zur Stunde des Glockenläutens, sitz ich und lausche,
ob nicht doch einmal der alte. liebe Klang wiederklingi. Wie man