den schon 1813 zum Administrator des Erzbischofs erwählten
Hrafen Adolph von Nassau.
An dem auf diese Weise an Hessen gelangten Besitz der
Veidelburg war Hessen viel gelegen, und der Landgraf errichtete
am. Sonntag nach Mariä Fimnehehrt den 18. August 1880, mit
Heinrich V.(dem Eisernen) von Thũringen und dem Grafen von
Valdeck einen doppelten Burgfrieden, den einen ũber die Burg
Fürsteneck an der Rhön, den anderen über die Weidelburg. Der
Bund richtete sich vornehmlich gegen die Kittergejellichaft des
Hornerbundes, dem die Ritter Konrad Spiegel zum Desenberge,
die von Haßtfeld, von Löwenstein und andere angehörten, und
die Hessen in verwüstenden Fehden beunruhigte.
In vetreff der Weidelburg wurde das Abereinkommen getroffen,
die Burg wieder aufzubauen, mit einem neuen Burgbau zu ver⸗
iehen, und wenn die Burg mit Planken und Schlossen befestigt und
ichloßhaftig gemacht sei, dieselbe in zwei gleiche Teile zu teilen.
Auch woliten sie miteinander eine Kingmauer um die Burg und
dazu Tor, Brunnen, Graben und Wege bauen, die Burg mit
Haͤusleuten, Pförtnern und Wächtern jämtlich besetzen und diese
gieich miteinander beböstigen und ihnen lohnen; ferner wollten sie
duf der Burg als rechte Ganerben in Surgfrieden und Burghute
sißen. Nuch ihre beiderseitigen Amtleute jollten miteinander einen
Surgfrieden und eine Burghut zu halten geloben.
Würde auch irgend ein Krieg oder Ansprache ihnen beiden
derꝰ einem von ihnen wegen dieser Burg und ihres Saues ent ·
tehen, von wem es wäre, der sollte ihrer einer dem andern treulich
helfen wehren und verantworten mit seinen Leuten und Landen
und aller seiner Macht;
und nähmen sie von den
Sachen und dem Kriege
Schaden, als von Ge—
jängnis oder Niederlage
wegen, den Schaden sollte
jeglicher von ihnen für
sich und die Seinigen
stehen. Vorteil aber, den
sie auch nähmen, wollten
ie gleich teilen nach
Anzahl der gewaffneten
Leute, die jeglicher von
jhnen auf die Seit auf
dem Felde hätte. Käme
es also zum Kriege, so
sollten des einen Schlosse
dem andern zu allen seinen
Nöten und zu seinem
Besten offen sein, solange
der Krieg währe.“ Dieser
in zwei Originalen vor—
handene Burgfrieden war
auch durch die 183485 er⸗
folgte Versetzung des mainzischen Schlosses Naumburg an die
Brafen von Waldeck veranlaßt worden. Swei Jahre nach der
Festjetzung des Burgfriedens bejetzte der hessijsche Landgraß, auch
den Besenberg, bebannt durch die Ritter Spiegel zum Desenberg,
und haite so Iwei feste Schlösser gegen den Kitterbund und das
Sistum Paderborn. Da beide Burgen sin Sehwoeite liegen, war
eine gegenseitige Verständigung möglich. Alle diese Rästungen
wurden aber im gleichen —5 1382 durchkreuzt, denn als der
hüũringische Landgraf und Markgraf von Meißen während seines
Sfreites um den erzbischöflichen Stuhl zu Mainz gestorben war,
erlangte der als Erzbischof noch allein, in Sefracht kommende
Braf Adolph von Nassau die Zurũckgabe der Weidelburg. Es
zam ein Vertrag zustande, nach welchem die Burg wieder ab⸗
gebrochen werden jollte.
So berichtet auch der Chronist Scheffer, genannt Dilich:
„Landgraf Hermann richtet unter anderein wieder an die Burg
uf dem Weidelberge, welche sein Großvater vor 100 Jahren
jewonnen und zerbrochen, doch stand dieses Gebaue nicht ũber
zwei Jahre.“
In gleicher Weise berichten die Limburger Jahrbũcher zum
Jahre 1380: „In derselben Seit schlug Landgras Hermann eine
SBurgk auf dem Wedelberg, bey dem Stetlein Neuvenburgk. eine
Meil von Woifen (Wolshagen), und die Burgk ward wieder ab⸗
gebrochen bey zweyen Jahren, und das geschehe ohne Not und
nit einer Freundschaͤft ward begriffen. Und auf demselben Bergk
hatte vor 100 Jahren ein Burgk auffgestanden, zur Farth gelegen.
Uf denjelbigen Berg ward über Sechzehn Jahr noch ein auf-
Jeschlagen“ Diese 1308 erfolgte Wiederherstellung besorgte wohl
zas Erzbistum Mainz.
Nachdem im Jahre 1400 der Herzog, von Braunschweig in
er Schiucht bei Kléeinenglis von mainzischen und waldeckischen
Zittern erschlagen worden war, verbündete sich der Landgraf
son Hessen mit den Herzögen von, Braunschweig und den Land⸗
rafen von Thüringen und zog 1403 vor das Schloß Naumburg
ind verwüstete die mainzischen Dörfer, denn der Erzbischof galt
ls der Anstifter des von den Ritteren Friedrich von Hertings-
ausen und Kunzmann von Falkenberg begangenen Meuchelmordes.
zowohl der Raumburg als auch der Weidelburg wurden dabei
zchaden zugefügt. Die Weidelburg war, dann soweit wieder
ergestellt, daß sie einem Angriff trotzen bonnte. Ihr Wieder⸗
ufbau war in einer Susammenkunft zu Fritzlar zwischen dem
ẽrzbijchof von Mainz, Friedrich von Hertingshausen und seinen
ʒohnen beschlossen worden. Beéi dem Frieden, der 14085 z3wischen
dessen und Mainz zustande kam, wurde die Burg dem Grafen
heinrich von Waldeck und Graf Adolph von Nassau eingerãumt,
ber nur so lange, bis es ausgemacht sei, ob Hessen oder Mainz
ie begründetsten Ansprũche daran habe.
Aus diesen uͤrkundlichen Nachrichten geht hervor, wie auch
die Bauformen bezeugen, daß der nördliche „an der Fahrt“
jelegene Pallas nach der Serstörung der Surg im Jahre 1270
estand, der jüdliche dagegen 1380 aufgehöht wurde, 1382 aber
iegen blieb. Der Abbrüch wird sich wohl nur auf Entfernung
on Holzteilen, Fußböden u. a. beschränkt haben. 1396 war der
Bau fertig. Beide Gebãäude dürften bei der Belagerung im
jahre 1408 Seschädigungen erlitten haben. Su dieser Burg
ehdrten die Mauern, die beide Gebaude verbinden und der Swinger
hinter der Schildmauer
aach dem Freudenstein zu⸗
An diesen Mauern ist
beine Scharte zu sehen,
wohl aber Konsolsteine
für einen Wehrgang zur
VDertibalverteidigung mit
Sogen, Aembrust und
Wurfgeschossen.
Im Jahre 1401 war
die Burg wieder her—
gestellt, denn in diesem
Jaͤhre berechnete sich der
Kitter Friedrich von Her⸗
—X
Amtinann auf dem Wei-
delberg mit dem Erzbischof
vegen der Baubosten.
Mainz blieb im Besitz der
Surg, denn Erzbischof
Konrad III. bestätigte und
erneuerte in einer ĩm Jahre
1430 3u Wiesbaden aus-
gestellten Arkbunde einen
wischen seinem Vorgänger und dem Kitter Friedrich von Hertings-
ausen und seinen Söhnen geschlossenen Vertrag, betreffend Ver-
jändung der Weidelburg und NRaumburg und erblärte darin, daß
eZitter von Hertingehausen nicht mehr am Leben seien und
e Ain minderjahriger Sohn, Friebeich (Bertholds Sohn). bor
anden sei, der infolgedessen jeinen Ebliegenheiten als Dasall und
Zurgmann noch kLeine Genũge tun bönne. Deshalb habe er dieses
riedrich von Hertingshausens Oheim, Keinhard von Dall-
»igk dem Alteren, welcher seit 1412 mit Agnes von Hertings·
ausen vermählt war, die Vormundschaft ũber den jugendlichen
reiedrich von Hertingshausen ũbertragen und ihn an dessen Stelle
u des Erzstiftes Amtmann zu Weidelburg und Naumburg bostellt,
boran dieser auch einen Anteil als Burg- und Pfandlehen besaß.
Vegen dieser Pfandschaft bestanden schon früher Mißhelligkeiten,
enn der Erzbischof und der Graf von Waldech vereinigten sich
422, da ihnen als rechtmäßige Lehnherren von seiten der Brüder
hermann und Berthold von Hertingshausen und ihres Schwagers
Keinhard von Dalwigk das Gffnungsrecht auf der Naumburg ver⸗
deigert worden sei, gemeinschaftlich mit Waßfengewalt ihr Recht
jeltend zu machen. Vieser Streit endete jedoch friedlich.
Nun geschah etwas Merbwürdiges. Am Sonntag nach Mariã
»immelfahrti 14831 trugen der Ritter Keinhard von Dalwigb und
in Nefje Friedrich von Hertingshausen die Weidelburg mit allem
zubehör an Gericht, Sehnten, Höfen und Dörfern dem Land⸗
rafen Ludwig von Hessen zu Lehen auf und erhielten sie als
Nannlehen zuͤrũck, dem noch mehrere Dörfer und die Wũstung
züPppinghausen mit dem Gericht, wozu auch die Weidelburg gehörte,
inzugefügt wurden. Anderjeits mußten die Ritter auf eine ganze
zeihe von Besitzungen verzichten und dem Landgraͤfen ver⸗
Jobeger T 8*