Full text: Heimatschollen 1921-1925 (1. Jahrgang - 5. Jahrgang, 1921-1925)

den schon 1813 zum Administrator des Erzbischofs erwählten 
Hrafen Adolph von Nassau. 
An dem auf diese Weise an Hessen gelangten Besitz der 
Veidelburg war Hessen viel gelegen, und der Landgraf errichtete 
am. Sonntag nach Mariä Fimnehehrt den 18. August 1880, mit 
Heinrich V.(dem Eisernen) von Thũringen und dem Grafen von 
Valdeck einen doppelten Burgfrieden, den einen ũber die Burg 
Fürsteneck an der Rhön, den anderen über die Weidelburg. Der 
Bund richtete sich vornehmlich gegen die Kittergejellichaft des 
Hornerbundes, dem die Ritter Konrad Spiegel zum Desenberge, 
die von Haßtfeld, von Löwenstein und andere angehörten, und 
die Hessen in verwüstenden Fehden beunruhigte. 
In vetreff der Weidelburg wurde das Abereinkommen getroffen, 
die Burg wieder aufzubauen, mit einem neuen Burgbau zu ver⸗ 
iehen, und wenn die Burg mit Planken und Schlossen befestigt und 
ichloßhaftig gemacht sei, dieselbe in zwei gleiche Teile zu teilen. 
Auch woliten sie miteinander eine Kingmauer um die Burg und 
dazu Tor, Brunnen, Graben und Wege bauen, die Burg mit 
Haͤusleuten, Pförtnern und Wächtern jämtlich besetzen und diese 
gieich miteinander beböstigen und ihnen lohnen; ferner wollten sie 
duf der Burg als rechte Ganerben in Surgfrieden und Burghute 
sißen. Nuch ihre beiderseitigen Amtleute jollten miteinander einen 
Surgfrieden und eine Burghut zu halten geloben. 
Würde auch irgend ein Krieg oder Ansprache ihnen beiden 
derꝰ einem von ihnen wegen dieser Burg und ihres Saues ent · 
tehen, von wem es wäre, der sollte ihrer einer dem andern treulich 
helfen wehren und verantworten mit seinen Leuten und Landen 
und aller seiner Macht; 
und nähmen sie von den 
Sachen und dem Kriege 
Schaden, als von Ge— 
jängnis oder Niederlage 
wegen, den Schaden sollte 
jeglicher von ihnen für 
sich und die Seinigen 
stehen. Vorteil aber, den 
sie auch nähmen, wollten 
ie gleich teilen nach 
Anzahl der gewaffneten 
Leute, die jeglicher von 
jhnen auf die Seit auf 
dem Felde hätte. Käme 
es also zum Kriege, so 
sollten des einen Schlosse 
dem andern zu allen seinen 
Nöten und zu seinem 
Besten offen sein, solange 
der Krieg währe.“ Dieser 
in zwei Originalen vor— 
handene Burgfrieden war 
auch durch die 183485 er⸗ 
folgte Versetzung des mainzischen Schlosses Naumburg an die 
Brafen von Waldeck veranlaßt worden. Swei Jahre nach der 
Festjetzung des Burgfriedens bejetzte der hessijsche Landgraß, auch 
den Besenberg, bebannt durch die Ritter Spiegel zum Desenberg, 
und haite so Iwei feste Schlösser gegen den Kitterbund und das 
Sistum Paderborn. Da beide Burgen sin Sehwoeite liegen, war 
eine gegenseitige Verständigung möglich. Alle diese Rästungen 
wurden aber im gleichen —5 1382 durchkreuzt, denn als der 
hüũringische Landgraf und Markgraf von Meißen während seines 
Sfreites um den erzbischöflichen Stuhl zu Mainz gestorben war, 
erlangte der als Erzbischof noch allein, in Sefracht kommende 
Braf Adolph von Nassau die Zurũckgabe der Weidelburg. Es 
zam ein Vertrag zustande, nach welchem die Burg wieder ab⸗ 
gebrochen werden jollte. 
So berichtet auch der Chronist Scheffer, genannt Dilich: 
„Landgraf Hermann richtet unter anderein wieder an die Burg 
uf dem Weidelberge, welche sein Großvater vor 100 Jahren 
jewonnen und zerbrochen, doch stand dieses Gebaue nicht ũber 
zwei Jahre.“ 
In gleicher Weise berichten die Limburger Jahrbũcher zum 
Jahre 1380: „In derselben Seit schlug Landgras Hermann eine 
SBurgk auf dem Wedelberg, bey dem Stetlein Neuvenburgk. eine 
Meil von Woifen (Wolshagen), und die Burgk ward wieder ab⸗ 
gebrochen bey zweyen Jahren, und das geschehe ohne Not und 
nit einer Freundschaͤft ward begriffen. Und auf demselben Bergk 
hatte vor 100 Jahren ein Burgk auffgestanden, zur Farth gelegen. 
Uf denjelbigen Berg ward über Sechzehn Jahr noch ein auf- 
Jeschlagen“ Diese 1308 erfolgte Wiederherstellung besorgte wohl 
zas Erzbistum Mainz. 
Nachdem im Jahre 1400 der Herzog, von Braunschweig in 
er Schiucht bei Kléeinenglis von mainzischen und waldeckischen 
Zittern erschlagen worden war, verbündete sich der Landgraf 
son Hessen mit den Herzögen von, Braunschweig und den Land⸗ 
rafen von Thüringen und zog 1403 vor das Schloß Naumburg 
ind verwüstete die mainzischen Dörfer, denn der Erzbischof galt 
ls der Anstifter des von den Ritteren Friedrich von Hertings- 
ausen und Kunzmann von Falkenberg begangenen Meuchelmordes. 
zowohl der Raumburg als auch der Weidelburg wurden dabei 
zchaden zugefügt. Die Weidelburg war, dann soweit wieder 
ergestellt, daß sie einem Angriff trotzen bonnte. Ihr Wieder⸗ 
ufbau war in einer Susammenkunft zu Fritzlar zwischen dem 
ẽrzbijchof von Mainz, Friedrich von Hertingshausen und seinen 
ʒohnen beschlossen worden. Beéi dem Frieden, der 14085 z3wischen 
dessen und Mainz zustande kam, wurde die Burg dem Grafen 
heinrich von Waldeck und Graf Adolph von Nassau eingerãumt, 
ber nur so lange, bis es ausgemacht sei, ob Hessen oder Mainz 
ie begründetsten Ansprũche daran habe. 
Aus diesen uͤrkundlichen Nachrichten geht hervor, wie auch 
die Bauformen bezeugen, daß der nördliche „an der Fahrt“ 
jelegene Pallas nach der Serstörung der Surg im Jahre 1270 
estand, der jüdliche dagegen 1380 aufgehöht wurde, 1382 aber 
iegen blieb. Der Abbrüch wird sich wohl nur auf Entfernung 
on Holzteilen, Fußböden u. a. beschränkt haben. 1396 war der 
Bau fertig. Beide Gebãäude dürften bei der Belagerung im 
jahre 1408 Seschädigungen erlitten haben. Su dieser Burg 
ehdrten die Mauern, die beide Gebaude verbinden und der Swinger 
hinter der Schildmauer 
aach dem Freudenstein zu⸗ 
An diesen Mauern ist 
beine Scharte zu sehen, 
wohl aber Konsolsteine 
für einen Wehrgang zur 
VDertibalverteidigung mit 
Sogen, Aembrust und 
Wurfgeschossen. 
Im Jahre 1401 war 
die Burg wieder her— 
gestellt, denn in diesem 
Jaͤhre berechnete sich der 
Kitter Friedrich von Her⸗ 
—X 
Amtinann auf dem Wei- 
delberg mit dem Erzbischof 
vegen der Baubosten. 
Mainz blieb im Besitz der 
Surg, denn Erzbischof 
Konrad III. bestätigte und 
erneuerte in einer ĩm Jahre 
1430 3u Wiesbaden aus- 
gestellten Arkbunde einen 
wischen seinem Vorgänger und dem Kitter Friedrich von Hertings- 
ausen und seinen Söhnen geschlossenen Vertrag, betreffend Ver- 
jändung der Weidelburg und NRaumburg und erblärte darin, daß 
eZitter von Hertingehausen nicht mehr am Leben seien und 
e Ain minderjahriger Sohn, Friebeich (Bertholds Sohn). bor 
anden sei, der infolgedessen jeinen Ebliegenheiten als Dasall und 
Zurgmann noch kLeine Genũge tun bönne. Deshalb habe er dieses 
riedrich von Hertingshausens Oheim, Keinhard von Dall- 
»igk dem Alteren, welcher seit 1412 mit Agnes von Hertings· 
ausen vermählt war, die Vormundschaft ũber den jugendlichen 
reiedrich von Hertingshausen ũbertragen und ihn an dessen Stelle 
u des Erzstiftes Amtmann zu Weidelburg und Naumburg bostellt, 
boran dieser auch einen Anteil als Burg- und Pfandlehen besaß. 
Vegen dieser Pfandschaft bestanden schon früher Mißhelligkeiten, 
enn der Erzbischof und der Graf von Waldech vereinigten sich 
422, da ihnen als rechtmäßige Lehnherren von seiten der Brüder 
hermann und Berthold von Hertingshausen und ihres Schwagers 
Keinhard von Dalwigk das Gffnungsrecht auf der Naumburg ver⸗ 
deigert worden sei, gemeinschaftlich mit Waßfengewalt ihr Recht 
jeltend zu machen. Vieser Streit endete jedoch friedlich. 
Nun geschah etwas Merbwürdiges. Am Sonntag nach Mariã 
»immelfahrti 14831 trugen der Ritter Keinhard von Dalwigb und 
in Nefje Friedrich von Hertingshausen die Weidelburg mit allem 
zubehör an Gericht, Sehnten, Höfen und Dörfern dem Land⸗ 
rafen Ludwig von Hessen zu Lehen auf und erhielten sie als 
Nannlehen zuͤrũck, dem noch mehrere Dörfer und die Wũstung 
züPppinghausen mit dem Gericht, wozu auch die Weidelburg gehörte, 
inzugefügt wurden. Anderjeits mußten die Ritter auf eine ganze 
zeihe von Besitzungen verzichten und dem Landgraͤfen ver⸗ 
Jobeger T 8*
	        
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