Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1790, [2])

66 
Verladungen der Glaubiger. 
Stuͤck zt 
legen lassen, und dann des Nachlasses wegen handlen, in eines oder des andern Unterlafsung 
aber gewaͤrtigen, daß sie hernach mit ihren Forderangen resp. nicht mehr gehoͤrt, und in Us⸗ 
sehung derselben in den Beschluß des groͤßesten Theils der Glaubiger gewiesen werden. Neu—⸗ 
kirchen am 7ten Jal. 1790. Campmann. 
10) Es ist der Herr Oberkammerrath von Apell willens, mit seinen Glanbigern ein gewisses Alr⸗ 
rangenient zu treffen, und zu dem Ende auf dessen Nachsuchen von Fuͤrstl. Regteruͤng mir der 
Auftrag erchbellt, uͤder die zu thuende Zahlungsvorschlaͤge selbige zu vernehmen. Nachdem nun 
zu dessen Bewirkung, Termin auf Mittwochen den 18ten —2 bestimmt worden: Als werden 
alle diejenige, welche an ersagtem Herrn Oberkammerrath von Apell einige gegründete Forde— 
rung zu haben vermeynen, dergestalt hiermit verabladet, ersagten Tages Vormittags 9 Uhr, 
auf Fuͤrsti. Regierung zu erscheinen, ihre Anspruͤche sofort anzuzeißen und behoͤrig zu docu⸗ 
menttren, diesem vorgaͤngig aber sodenn auf die vorgelegt werdende Propositiones sich ad Pro— 
tokollam zu ertlaͤren, widrigenfalls zu gewaͤrtizen, daß die Zuruͤckbleibende bey diesem Ver— 
fahren nicht weiter gehoͤrt, sondern davon gaͤuzlich ausgeschlossen werden sollen. Cassel den 
Ioten Jul. 1700. . B. W. Kuͤppell, Vig. Commits. 
11) Nachdem es die Nothwendigkeit erfordert, den Schulden-Zustand, des im hochloͤl. Regi 
ment⸗Garde du Corps stehenden Bereuter Dannenfelds genau zu untersuchen, so werden hier 
durch alle und jede, welche an ihm gegruͤndete Anspruͤche zu haben vermeynen, vorgeladen 
solche vor dem untengenannten Kriegsgericht, in dem auf den zten September dieses Jahrs 
hierzu angesetzten peremtorischen Termin gesetzmaͤßig geltend zu machen, als widrigenfass sich 
zu gewaͤrtigen, daß sie damit nicht weiter gehoͤrt, sondern von dem, zur Bezahlung der lqui 
dirten Schuden, bestimmten Drittel, der bey Hochfuͤrstl. Ober⸗Renthkammer und dem hochl 
Negiment zu hebenden Besoldung, gaͤnzlich ausgeschlossen werden sollen. Zugleich wird abe! 
auch jeberman ernstlich gewarnet, demselben, der Hoͤchsten VDerordnung gemaͤß, nicht bas mir⸗ 
deste von jezt an zu borgen. Cassel den 21. Jul. 1790. 
esnsches Kregs⸗Gericht des hochl. Regiments Garde du Corps 
von Staal, 
Oberster u. Cmmand. gedachten hochl. Regmts. O. 8. Strube, Auditeur. 
12) Nikolaus Woth von Dippach, hiesigen Amts, ist vor kurzem beimlich entwichen, mit Hir 
terlassung so vleler Schulden, daß sein Vermoͤgen zu deren Bezahlung nicht anreicht. E 
werden demnach dessen Glaubiger bekaunte und unbekannte hierdurch vorgeladen, Mow 
tag den 16ten Angust dieses Jahrs, vor hiesigem Amte zu erscheinen, ihre Fordt 
rungen anzugeben und zu erweisen; widrigenfals denen die sich melden, das dermalen sich 
vorfidende Vermoͤgen, mit Rueschluß der Ausbleihenden geboͤrlg zugetheilt werden solle 
Friedewald den 5ten Jul. 1790. Suͤrstl. Hess. Amt dah. Sriedr. Julius Hartert. 
23) Alle diejenige, welche an dem verstorbenen Zwilchhaͤndler, Johannes Wagner zu Obderstop⸗ 
pel, eine gegruͤndete Forberung zu haben vermeynen, werden biendurch edietaliter aufgeforberh 
in dem ad liquidandum credita, auf Donnerstag den «aten August bestimmten Termin—- vol 
hiesigem Justiz-Amt zu erscheinen, und sothane Forderungen unter Paoducktion derer hieruͤbt 
in Haͤnden babenden Documenten anzuzeigen, in dessen Enistehung aber zu erwarten, daß sl 
damit alhier weiter nicht gehoͤrt werden. Holzheim den gten Jul. 17890. 
M Aus Suͤrstl. zustiz· Amt. Seuser, Dr. 
I4) Nachdem der im hochloͤbl. Regiment⸗Garde gestand ne Compagnie⸗geldscheer Kiesselbach aus 
getreten ist; so werden alle und jebe, die an demseihen eine zegründere Schuldforderung zu 
haben glauben, hierdurch vorgeladen, solche vor dem unten genannten Kriegsgericht in den 
auf den oten August dieses Jahrs angesezten Termin, gesezmoͤßeg zu liquidiren, soder i 
dessen Eatstehung zu gewaͤrtigen, hernach damit weiter nicht gehoͤrt zu werden. Cafsel den gter 
dZulius 1790. J Suͤrstl. Hess. Kriegsgerscht des hochl, Rgmts-Garde. 
8. L. von Benning, 
Oberst und Commandeur, C. Bauer, Regmtsquartmistr, u. —5 — 
Vexr 
1
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.