Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1790, [2])

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Vorladungen der Glaubiger. 
Masse denen sich legitimirt haben werdenden Erben, nach dem bereits aufgeftelten Inventario 
extradirt werben solle. Milsungen am 24ten Julius 1790. 
J. W. Schreiber, 
Geueral-Major u. Commandeur des obgedachten 2ten Bataillons von Losberg. 
Trautvetter, Auditeur Krafthabenden Luftrags. 
5) Nachdem der beym hochloͤbl. Regiment Gensb'armes gestandene Cornet von Dalwigk, auf 
sein unterthaͤnigstes Nachsuchen, den Abschied erhalten hat: Als werden alle und jede, welche 
an gedachtem Cornet einige Forderung zu baben vermeynen, hierdurch vorgeladen, in dem auf 
den J1oten September 1790 angestzten Termin, vor dem Kriezsgericht des hochlobl. Reaiment 
GBensd'armes in Gudensberg zu erscheinen, ihre Forderungen zu begruͤnden, und rech lichen 
Bescheid zu erwarten, im Ausbleibungsfall aber sich zu gewärtigen haben, daß sie mit ihren 
Forberungen nicht weiter gehoͤrt werden. Staud-Qartier, Gudeusbderg den 25ten Jul. 1790 
E. W. von Schlotheim, 
Oberst u. Commandeur des hoch! oͤbl. Rgmmts. Gensd'armes. Stuͤckradt, Auditeur. 
6) Dem im hochloͤbl. Leib-Infanserie-Regiment gestandenen Second-Lieutenant Schoͤnewoif, ist 
auf sein unterthaͤnigstes Ansuchen, der Abschied gnaͤbigst zugestanden worden: Wer daher For⸗ 
derungen oder sonstige Anspruͤche an demselden zu haben glaubt, der wird hierdurch vorgela⸗ 
den, sich damit Montags den 23ten August d. Jahrs, bey dem Kriegsgericht obengedachten Re⸗ 
giments, entweder persoͤnlich, oder durch genugsam Bevollmaͤchtigte zu melden, und solche 
ordnungsmaͤßig zu begruͤnden, als widrigenfals zu gewaͤrtigen, daß alle Nichtecscheinende 
nicht weiter gehoͤrt, vielmehr mit ihren allenfals habenden Fordtrungen abgewiesen, und die 
beym Regiment befindlichen Gelder, an die Behoͤrde ausgezahlt werden. Cassel den 26. Jul, 1790. 
8S. W. von Wurmb, 
General⸗Major u. Command. des Leib⸗Regim. Dithmar, Aud. u. Rgtsqtrwstr. des Leib⸗R. 
7) Alle diejezige, welche an dem Johann George Hoͤhmann, in Frommershausen, es sey aus 
welchem Grunde es wolle, Anseruch zu haben vermiynen, werden hierdurch ein vor allemal 
vorgeladen, solches im Termin den 23fen August d. J. so gewtß zu begruͤnden, als sie anson⸗ 
sten damit weiter nicht geboͤrt, sondern gaͤnzlich abgewiesen werden sollen. Cassel den iten 
Jul. 1790. 8. 58. Landgericht. 
3) Der hlesige Buͤrger und Strumpfwebermeister, Werner Jungermann, hat gerichtlich erklaͤrt, 
daß er seiner kuͤrzlich derstorbenen Mutter, des Johann Henrich Jungermauns Witwe Ver— 
lassenschaft, anders nicht, als cum beneficio legis & Inventarli antretten wolle, und hat dan⸗ 
nenhero um Errichtang eines gerichtlichen Inventarii und oͤffentliche Vorladung der Giaubiger 
gebeten. Da nun diesem Suchen willfabrt worden; so werden alle und jede Glaubiger der 
ersagten Wirwe Jungermaͤnnin, hiermit oͤfftntlich vergeladen, daß sie den 1ihten August dieses 
Jabrs, vor hiestgem eee eeteencht erscheinen, jede ihrer Ansorderungen begruͤnden 
und darthun, oder gewaͤrtigen, daß ihnen in dieses Entstehung, von mehrbemeldeter Witwe 
Jungermaͤnnin Verlassenschaft, zu keiner Befriedigung mehr verholfen werde. Neukirchen am 
bten Jalias 1790. Lampmann. 
) Des zu Goͤrzhain verstorbenen Johann Henrich Diebels, sich zu Frankfurt anfhaltende 
Schwester, Anna Catharina Diebelin, hat sich bey hiesigem Fuͤrstlichen Amt erklaͤrt, daß sie 
die Glaubiger ihres ersttzedachten verstorbenen Bruders befriedigen wolle, in soferne sich diese, 
wann sie, nach vorgaͤngiger oͤffentlichen Ladung, zuvor ihre Forderungen, in Gewißbeit ge⸗ 
setzt haben wuͤrden, zu einem billigen Nachlaß verstehen wolten. Da nun die Schulden des 
mebrbemeldeten Johann Henrich Diebels, dessen nachgelassenes Vermoͤgen uͤbersteigen, hat man 
kein Bedenken gefunden, dem weiteren Suchen der Implorantin statt zu thun Es werden da⸗ 
her in dessen Gefolze saͤmtliche des verstorbenen Johann Henrich Diebels zu Goͤrzhain, Glau⸗— 
biger bierdurch oͤffentlich vorgeladen, daß sie den 2ten Septb. l. J. vor hiefigem Fuͤrstlichen 
Amt erscheinen, ihre Forderungen begruͤnden — darthun, den Vermoͤgensss⸗Zustand sich vor⸗ 
2 legen 
Stuͤck 31. 
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