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Vorladungen der Glaubiger.
Stuͤck zo
10) Es ist der Herr Oberkammerrath von Apell willens, mit seinen Glaubigern eĩn gewisses An
rangement zu treffen, und zu dem Ende auf defsen Nachsuchen von Fuͤrstl. Regierung mir der
AÄuftrag erihellt, uͤder die zu thuende Zahlungsvorschlaͤge selblge zu vernehmen. Nachdem nun
zu otssen Bewirkung, Termin auf Mittwochen den 18tken Auzust bestimmt worden: Als werden
alle diejenige, welche an ersagtem Herrn Oberkammerrath von Apell einige gegruͤndete Forde⸗
rung zu haben vermeynen, dergestalt hiermit verabladet, ersagten Tages Vormittags 9 Uhr,
auf Fuͤrstl. Regierung zu erscheinen, ihre Anspruͤche sofort anzuzeigen und behoͤrig zu docu⸗
menteren, diesem vorgaͤngig aber sodenn auf die vorgelegt werdende Propositiones sich ad Pro⸗
tokellam zu ertlaͤren, widrigenfalls zu gewaͤttigen, daß dle Zuruͤckbleibende bey diesem Ver⸗
fahren nicht weiter gehoͤrt, sondern davon gaͤnzlich ausgeschlossen werden sollen. Cassel den
19ten Jul. 1790. B. W. Kuͤppell, Vigs. Commiss.
) Nachdem es die Nothwendigkeit erfordert, den Schulden-Zustand, des im hochloͤl. Regi⸗
Nent⸗ Garde du Corps stehenden Bereuter Dannenfelds genau zu untersuchen, so werden hier⸗
durch alle und jede, welche an ihm gegruͤndete Auspruͤche zu haben vermeynen, vorgeladen,
solche vor dem untengenannten Kriegtgericht, in dem auf den Zten September dieses Jahrs,
hierzu angesetzten peremterischen Termin gesetzmaͤßig geltend zu machen, als widrigenfals sich
zu gewaͤrtigen, daß sie damit nicht weiter gehoͤrt, sondern von dem, zur Bezahlung der liqui⸗
dirten Schulden, bestimmten Drittel, der dey Hochfuͤrstl. Ober⸗RKenthkammer und dem hochl.
Regiment zu hebenden Besoldung, gaͤnzlich ausgeschlossen werden sollen. Zuglelch wird aber
auch jederman ernstlich gewarnet, demselben, der Hoͤchsten Verordnung gemaͤß, nicht das mine
deste von jezt an zu borgen. Cassel den 21. Jul. 1790.
—8 bᷣrhisches Kriegs⸗Gericht des hochl. Regiments Garde du Corps.
von Staau *
Oberster n. Command. gedachten hochl. Regmis. O. S. Strube, Auditeur.
12) Nikolaus Woth von Dippach, hiesigen Amts, ist vor kurzem beimlich entwichen, mit Hin⸗
ierlassung so vieler Shulden, daß seln Vermoͤgen zu deren Bezahlung nicht anreicht. Es
werden demnach dessen Glaubiger bekannte und undekannte hierdurch vorgeladen, Mon⸗
tag den 16ten August dieses Jahrs, vor hiesigem Amte zu erscheinen, ihre Forde⸗
rungen anzugeben und zu erwelsen; widrigenfals denen die sich melden, das deemalen sich
vorfiudende Vermoͤgen, mit Ausschluß der Ausblelbenden gehoͤrig zugetheilt werden solle.
Friedewald den 5ten Jul. 1790. Suͤrstl. Sess. Amt dah. Sriedr. Julius Hartert.
13) Alle diejenige, welche an dem verstorbenen Zwilchhaͤndler, Jobannes Wagner zu Oberstop⸗
pel, eine epdrdere Forderung zu haben vermeynen, werden bierdurch edictaltter aufgesordert,
in dem ad liquidandüum eredita, auf Donnerstag den 12ten August bestimmten Termin, vor
hiesigem Justiz⸗-Amt zu erscheinen, und sothane Forderungen unter Production derer hieruͤber
in Handen habenden Documenten anzuzeigen, in dessen Eutsehung aber zu erwarten, daß sie
damuͤt alhier weiter nicht gehoͤrt werden. Holzheim den 8ten Jul 17850.
Aus Suͤrstl. Justiz⸗ Amt. Seuser, Dr.
10) Nachdem der im hochloͤbl. Regiment⸗Garde gestandene Compagnie⸗Feldscheer Kiesselbach aus⸗
getreten ist, so werden alle und jede, die an demselben eine gegruͤrdete Schuldforderung zu
haben glauben, hierdurch vorgeladen, solche vor dem unten genanneen Kriegsgericht in dem
auf den gten August dieses Jabrs angesezten Termin, gesezmaͤßig zu liquidiren, oder haben in
dessen Eatstehung zu gewaͤrtigen, hernach damit weiter nicht gehoͤrt zu werden. Cassel den gten
Julius 1790.. Suͤrstl. Hess. Kriegsgericht des hochl. Rgmts⸗-Garde.
BG. C. von Benning,
Oberst und Commandeur. C, Bauer, Regmtsquartmstr. u. Auditeur.
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