Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1790, [2])

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Vorladungen der Glaubiger. 
Stuͤck 360 
z) Johannes Siebert, aus Helmers hausen, ist vor ohngefehr 32 Jahren nach Afrlka gegangen, 
und hat selt geraumen Jahren nichts von sich hoͤren iassen: wenn nun dessen naͤchste Intestat⸗ 
Erben um die Verabfolgung dessen unter vormundschaftucher Verwaltung steuender 238Rtolr. 
Ta ulb. ꝛ Hlr. Kapital ertragenden Vermoͤgens eingekommen: ais wird er Johannes Siebert, 
oder dessen etwaige eheliche Leibes Erben, hlexmit edicraliter vorgeladen. innerhalb 3. Monate 
vor Fuͤrstl. Hess. Stadtgericht zu Helmarshausen ohnausbletblich zu erscheinen, sein Vermoͤ⸗ 
gen Empfang zu nehmen, oder aber, daß solches seinen naͤchsten Intestat-Erben gegen Cau⸗ 
Zion verabfolgt werden soll, zu gewaͤrtigen. Helmarthausen den 1s8ten Jalius 1790.. 
Suͤrstl. Zess. Stadigericht. Biedenbap. 
Vorladungen der Glaubiger. 
1) Nachdeme sich aus dem, uͤber des in juͤngst; abgewichenen Herbst dahier Todes verfahrnen 
Schutzjuden Isaac Katzen Verlasse euschaft, errichteten Invendario ergeden, daß wenn alle die dazu 
angezeigte Passiva behoͤrig liquidirt werden solten, bas Activ⸗Verwoͤgen solche zu bezahlen bey 
patem nicht zureichen werde, der hinterbliebene einzige Sohn, Schutz-Jude Jakob Loeb Katz 
hierselbst sich dadero nach vorgaͤngiger Uebereinkunft mit seinen Schwestern, ertlaͤret, die Erb⸗ 
schaft nicht anders als eum bPencsecio legis & inventarii antreten zu wollen, mithin, um die 
Vermoͤgens⸗Balaxree in voͤllige Gewißhelt zu setzen. eine foͤrmliche Liquibation zu verfuͤgen, und 
zu dem Ende saͤmtliche Crebitores zu convociren gebeten; Diesem Suchen auch, wie recht und 
biiig, gefagt worden. Als werden alle diejenigen, welche an obgedachten Schutz⸗ Juden Isaac 
Katzen Verlassenschaft, es seye aus was fuͤr einem Rechtsgrund oder Titel es wolle, An⸗ und 
Zuspruͤche zu haben vermeynen, hiermit ein vor allemahl peremtorie vorgeladen, daß sie so 
gew!ß im Termin auf Depuereeg den 19ten August naͤchstkuͤnftiz bestimmt, entweder in Per⸗ 
fon oder darch genugsam Revollm chtigte, zu gewoͤhnlicher fruͤher Tageszeit vor hiesigem Fuͤrstl. 
Sustiz⸗Amt erscheinen, und ihre habende Forderungen gehoͤrig anzeigen, und nach Maaß der 
Sronung sofort begruͤnden, als widrizenfals sich der Praͤclusion und Abweisung, ohunach⸗ 
fichtlich gewaͤrtigen sollen. Wobey noch zur Nachricht dienet, daß, da man sich von Seiten 
bes Amts mit den Glaubigern in keinen Briefwechsel einlassen kan, auf schriftliches Anmel⸗ 
den ganz und gar keine Raͤcksicht werde genommen werde. Rauschenberg am I1zten Jul. 1790. 
S. 5. Justiz⸗ Amt das. J. 5. Stippius. 
D) Alle diejenigen, welche an dem zu Bezaslung der Schulden nicht hinreichenden Vermoͤgen 
des Conrad Kersts zu Blanckenheim, Focberungen haben, werben hierdurch edictaliter citirt, 
solche im Termin, den 18ten August, Vormittags vor hiesigem Fuͤrstlichen Amte zu liquibdiren, 
und zu begruͤnden, oder zu gewaͤrtigen, daß sie bey Vertheilung der Vasse ausgeschlossen wer⸗ 
den.“ Rotendurg den Joten Jun. 1790. s 
5. B. R. Bath und Amtmann. O. 8. Gleim. 
3) Saͤmmtliche bekannte und unbekannte Glaubiger des Reinhardt Pape von Ehlen, werden 
hirdurch ein vor allemal vorgeladen, in dem auf den i7ten August anberahmten Termin zu 
erscheinen, und ihze Forderungen so gewiß zu begruͤnben, als sie damit nachtzero weiter nicht 
gehoͤrt, sondern mit der Praͤclusion gegen sie verfahren werdn depre den 15ten Jul. 1790. 
Suͤrstl. Hess. Randgericht. 
) Nachdem in Schulden⸗ Sachen entgegen des im hochloͤbl. Iten Bataillon — Carls ver⸗ 
storbenen Faͤhndrichs Ignazy nachbliebene Rasse, das Liquidations⸗Verfahren nunmehr been⸗ 
digt und zam Verfahren uͤber die Prioritaͤt, Termin anf Montag den 2ten August vor Hoch⸗ 
zaͤrstlichen Kgmts · Gericht anberaumt worden: Als wird dieses saͤmtlichen Glaͤubigern des Ends 
blerdurch bekannt gemacht, um alsdann dahier zu erscheinen, und das noͤthige verhandeln zu 
koͤnnen. Hersfeld am ꝛten Julius 17595. * 
8* A. V. Borck, 2* 2 4 
Gen. Major n, Commandeur des hochl, Regmts. Je *. Beermann, Auditeur. * 
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