Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1790, [2])

—SæS— 
2* 
oCommerzien - Zeitung. 
—V 
—9— 
5. 
3. 
Ilt. 
—— 
ar, 
gt. 
zrrab 
Fa 
Ab 
—W 
5. 
N 
* 
ib 
n 
Dit vochsurstich · behilchen gnadiattem Prdeabß. 
— 
be 
i2 
i 
1. 6* 
— z. 2 
vIahr. 
8* 72 2* 
⸗ A 
F 
ntag den 268 Juliußs. 7 
Ediktalvorladungen. u αα 
— Ritze von Haddamer, hiesigen Amts gebuͤrtig, ein Schneider seiner Profefs ion, und 
58 Jabr alt, ist seit obugefehr 34 Jahren abwesend, ohne bisber etwas ven sich boͤren zu kas⸗ 
sen. Da nun dessen Geschwistere zu Haddamar und anderwaͤrts um Verebfolgung bessen sigß Cura 
stehenden zo Rtbir. Kapital ertragenden Elterlichen Erbtheils nachgesucht haben; als wind ge⸗ 
dachter Adam Ritze, oder dessen etwaige eheliche Leibes⸗ Erben hiermit edictaliter citiret, in⸗ 
nerdalb 3 Monaten dahier vor Amt sich einzufinden, um Iee Erbtheil in Empfang zu neh⸗ 
men, oder widrigenfals zu gewaͤrtigen, daß dieses Vermoͤgen dessen Geschwistern geßen Cau⸗ 
tion verabfolgt werden solle. Gudensberg den 20ten Moy 176585. S. P. dietor. 
2) Nachdem sich von Georg Philipp und dessen Ehefrau Marie, geb. Siebertin von Wehlhef⸗ 
den, annoch 2 Obligationen, nemlich eine de dato Cassel den 23. August 1763 uͤber 40 Rthlr. 
bey Jobannes Clame dadier, und eine vom zten August 1765. uͤber 140 Rthlr. Kapital bey 
Marien Dorotheen Schweinebergin erborgter Schuld, im Landgerichts⸗Hypotheken-⸗Proto— 
koll ohnaus geihan finden, und dann von Seiten der Schuldner, daß sothane Schult⸗ und 
Ptand⸗Vercschreibungen erledigt, aber abhanden gekommen seyn, behauptet werden will? So 
werden vor bemeldte Creditores, oder deren Erben, so wie die etwaige sonstige rechtmaͤßige 
Obligationen ein fuͤr allemal citirt, binnen 4 Wochen a dato sich so —** 
dey Zuͤrsil. Landgericht zu melden, oder in dessen Entsterung zu gewaͤrtigen, daß ihr Pfanb⸗ 
schaftsrecht fuͤr erloschen erklaͤrt, und die bemeldte Obligationen im Hypoiheken⸗Protoioil aus⸗ 
ethan werden sollen. Cassel den Joten Jul. — S. 8. Landgericht dah. Dr viacn 
q . —— 3
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.