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Vom 22ten Februar 177z.
thun und demnächst nach geschehenen höchsten Both und Genehmigung König!. Regierung wie
sothane kertinenricn verpachtet werden, gewärtigen. Mür ulen in Curia den 22tenJanuar 1773.
Btirgermcister und Rach der Stadt Münden.
5) Es seil r) Ein großer Gras-Garte, worinnen sich anchGrabland befindet, hinter demTodten-Hof.
2) Etliche Stärker Gradland zu 80 Metzen groß daselbst gelegen, 3) Eine Wiese zu Wahlcrs-
hauseu, die Aiegelwiesc genant a zß Acker 4Ruthen groß, auf 3 oder 6 Jahre verpachtet wer
den : wer nun gesonnen ist, etwas davon zu pachten, der wolle sich bey dem Herrschaftlichen
Wollrnwieger Lauer allster melden.
ü) Nachdem zu anderweiterVerpachtnng des Adelichen Gnths zu Lembach alias Terminus «ns
Freytag den 2üten dieses angesetzet worden: So wird solches mit Beziehung auf das unter dem
I7tcu Nov. vorigen Jahrs erlassene Avertissement hiermit zu dem Ende bekant gemacht, damit
diejenige, welche dieses ansehnliche in einer guten Lage befindliche Gnth zu pachten gesonnen,
sich ermcldeten Tages des Morgens zu 9 Uhren vorder Commißion alhicr einfinden und ihre
Geboth thun können, wobey dann zur ferneren Nachricht dienet, daß, wann ein Pfachter
ein volstandigcs Inventarium auf den Hoff bringen kan, man auf einer besonderen Cautio«
zu Erleichterung dieses Nerpfachtungswerckö nicht beharren, vieliuehr aber alle nur billige
Conditioueö zustehen werde. Borcken den zten Febr. 1775.
viß. Commiflionis I. p. Rehr.
7) Es soll der denen Bnrgmannern Scheffere zustehende oberste Hoff zu Hattendorff Amts Neu-
kirchcn, bestehend, i) aus einerWoluuing vor einen Pachter nebst Scheuer und Stallung auch
einem Obstgarten. 2) i66£ Eaßl. Acker Land. 3) 30Z Caßl. Acker Wiesen auch einer an der
Schwalm un Darmstadtischen gelegenen Wiese, worauf wenigstens 4 Wagen Heu, und 2 bis 3
Wagen Grummet gemacht werden können, in dem auf den 8ten nächstkünftigen Monathö blartU
»-c. darzu anberahmten Termins an den Meinstbietenden von neuem wieder verpachtet werden.
Diejenigen nun, welche sothancn Schefferischcn Hoff zu pachten Lust haben, können sich in dein
anbestimten Termins bey den: Vormund Herrn Christian Scheffer zu Hattendorff cinfinben,
ihr Gebott thun, und das weitere gewärtigen, wobey auch zugleich ohnvcrhalteu wird, daß
der angehende Pachter 200 Gulden Caution stellen, und mit der benökhigteu fahrenden Haabe
ulbsten versehen seyn muffe. Die näheren Umstande stehen bey dem so eben gedachten Christian
Scheffer zu erwehntem Hattendorff zu vernehmen. Ziegenhain den ytcn Febr. 1773.
Ex Commijsione , ü. Rauche, (Ddcranitö-ActuariuS.
Citationes Creditor n m.
1) Dir Bürgermeister und Rath zu Cassel thun hiermitkund,«nd ch^^"^ftgen^Bürger und
«-sin. sich t«.si-f»»d-.,-r L".«!>a»f--r S.ch"wn>lasiubrd-s«.st°r-u^ c°n°ur-.
»-'-'der I-d, Göttlich Frdmmig« h,Erlass-'«» S»dr - Gerichts-
proces uuthlN zugleich Citationem käiLlalem &■ P e J c ’ . . n]st . fAmtUd)C Fröm-
^eschcidt erkant haben: Wir citiren heischen und laden demnach euch lElZm^ und
migschc Crestitorcs hiermit von Amts Gerichts- und Rechtv g ; ^ x8 tcit Junius
dritten, mithin ein für allemahl, und wollen dah ihr m dau sti r JS ) .1 erscheinet den
schierskünftig bestirnten Termins vor hiesigen Stadt. Gericht Morgens y Uhr eiicyeluel oro
Punctum ^-« *• , l ^
0 v,,u;u»»u uuu u/.u «ivv« ^ pracc ludirCt, UNd Cttt ewiges
gehöret, sondern gewis mit euren krLtenllanen und A ss -L erscheinenden Theilen und
Stillschweigen auferlegt und in eurem Ungehorsam "uf 9' . .gnt werden soll, W-R.
derer Äum Anrüsten, Suchen und Bitten ferner ergehen und ertane
Wornach ihr euch zu achten. Caffell den yten Febr. »773-
Bürgermeister Mid Rach daselbst.
S 3 ' s • -L) Ge-