Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1790, [2])

820 Stuͤck 29. 
») Alle diejenigen, welche an dem zu Bezadlung der Schulden nicht hinreichenden Vermoͤgen 
Coucad Kerss zu Slanckenheim, Forberungen haben, werden hierdurch edictalitet citirt 
solche im Termin, den 18ten Angust, Vormiitags vor hiesigem Fuͤrstlichen Amte zu liquidiren, 
und zu begruͤnden, oder zu gewaͤrtigen, baß sie bey Vertdeilung der Nasse auẽ geschlossen wer⸗ 
den. Rotendurg ben Joten Jun. 1790. 
J S. 5. R. Rath und Amtmann. O. 8. Gleim. 
3) An dem Nachlaß des den⸗1aten Febr. 1771, dahier verstorbenen Schutzjuden Martus Levi, 
haben erst jezt mehrere Ereditoren Forderungen gemacht, die den Belauf der nach der Verorb 
aung vorlaͤufig untersuchten Maͤsse, weit uͤberstelgen. Es ist daher zu Bestimmung der Pafsiv 
Masse und zum VWortrag der Graͤude des Vorzugs gewisser Termin, bey Strafe der voͤlliger 
mbweisung auf den zoren Julius in meiner Behausang angesezt, welches allen etwa unbekann 
den Giaudigern hierdurch oͤffentlich bekannt gemacht wird. Rotenburg ben 12ten Jun. 1790. 
8 . 8. R. Rath und Amtmann. O. 8. Gleim. 
H Nachdem in Schulden⸗ Sachen entzegen des im hochloͤbl. 1ten Bataillon Prinz Carls ver 
storbenen Faͤhndrichs Ignazy nachbliebene Masse, das Liquibations-Verfahren nunmehr been⸗ 
bigt, und zum Verfahren uͤber die Prioritaͤt, Termin auf, Montag den 2ten August vor Hoch 
fuͤrstlichen Rgmts Gericht anberaumt worden: Als wird dieses saͤmtlichen Glaͤubigern des Ends 
hier durch bekannt gemacht, um alsdann dahier zu erscheinen, und das noͤthige verhandeln zu 
koͤnnen. Hersfeld am 2ten Julius 17090. 
A. v. Borck, J 
Gen. Major u. Commandeur des hochl. Regmts. J · ů. Beermann, Auditeur. 
5) Nachdem sich bey der Inventur des hiefigen Tobacks spinners, Nikolaus Eisentraͤger ergeben 
daß mehr Schulden als Vermoͤgen vorhanden, und also durch heutiges Decret der foͤrmlicht 
Cencurs uͤber das Eifentraͤgerische Vermoͤgen erkanunt worden ist: so werden alle und jede, 
welche am ermeldeten NRikolaus Eisentraͤger rechtliche Fordernug zu haben glauben, hiermit ein 
ind vor allemabi, und zwar sub præjudicio præclusi vorgeladen, im Termin den abten Augusi 
d. J. entweder Persoͤnlich oder durch Prokuratoren vor hiesigem Fuͤrstl. Stadtgericht zu er⸗ 
fcheinen, und sich wegen ihrer habenden Forderung mit dem in gedachter Concurssache zum 
Tontradietor angestellten Kaunzley⸗ Advocat Hrnu. Licentiat Schumann dahier guͤtlich zu verglei⸗ 
chen, oder gegen demselben ihre Forderungen foͤrmlich zu liquidiren, und rehtlichen Bescheib 
zuͤ gewaͤrtigen Eschwege den 14. Jun. 1790. Suͤrsil. Stadtgericht das. Schneider, b. juͤng 
6) Maßen durch heutiges Fuͤrstl. Stadtgerichts⸗Erkaͤntniß uͤber des von hier entwichenen Schu⸗ 
machermeister, Prter Eberis und dessen Ehefrau Vermoͤgen der Concurs erkannt worden, auch 
Terminns Liquidationis auf den 6ten Septb. d. J bezielet, und der hiesige Kanzley⸗Advecat, 
Herrn Licentiat Schumann zum Eontradicter bestellet worden ist, so werden alle und jede, 
welche am ersagten Ebertschen Vermoͤzen Forderung zu haben vermeynen, hiermit ein und vor alle⸗ 
mal sub præjudicio præclusi vorgeladen, gegen ersagten Herrn Contradictorem in præfsixo Per⸗ 
foͤnlich oder durch Mandatartium ihre Forderungen zu liquidiren, und sich deshalb mit ermel⸗ 
detem Herrn Contradictor guͤtlich zu vergleichen, oder rechtlichen Sentenz zu gewaͤrtigen Esch— 
wege den 16ten Jun, 1790. Fuͤrsti. Stadtgericht daselbst. Schneider, d. juͤng· 
Alle diejenige, welche an dem Johann George Hoͤhmann, in Frommershausen, es sey aus 
eichem Grunde es wolle, Anspruch zu haben vermeynen, werden hierdurch ein vor allemal 
a vorgeladen, solches im Termin den 23ten — d. J. so gewiß zu begruͤnden, als sie anson⸗ 
edemit wener nicht gehört, sondern gaͤnzlich abgewiesen werden sollen. Cassel den Aben 
8 Jul. 17956. 8.5. Tandgericht. 
81 Der vesige Buͤrger und Strumpfwebermeister, Werner Jungermann, hat gerichtlich erklaͤrt, 
daß er seiner kuͤrzlich versorbenen Mutter, des Johann Henrich Jungermanus Witwe Ver⸗ 
lassenschaft, anders nicht, als cum benesficio legis de Inventarii antretten wolle, und hat dan⸗ 
neuhers um Errichtung eines gerichtlichen Inventarii und oͤffentliche Vorladung der Glaubiger 
de⸗ 
7)
	        
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