Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1790, [2])

a 
248 
sam⸗ 
Dit 
An 
fapt 
ause, 
tape⸗ 
Plat 
ezirt; 
aueri 
koͤn⸗ 
ppin 
beln! 
zwey 
das 
chu⸗ 
Mo⸗ 
hend 
Aam⸗ 
40— 
7729* 
er 
ge⸗ 
ag⸗ 
stte⸗ 
in 
alle 
ye; 
us⸗ 
deyr 
Stuͤck a8. Kapitalien ꝛc. Bekanntmachung ꝛc. 
Ein Mensch von 40 Jahren, als Kutscher oder Reitknecht; er ist bey Hr. Lotz in der Golde⸗ 
nen Gans, in der Fischgasse, anzutreffen. o e 
Gegen billigen Lohn und Kost, auch Montirung, zu Anfang des naͤchstkuͤnftigen Jabrs, eln 
Beodlenter Ler die Aufwariung verstehet, und Chapeaux foͤwohl als Dames frisiren kan; er 
muß aber schon mehr gedient, und wegen seines guten Betragens aunehmliche Zeugnisse haben. 
) Bey einem vornehmen Herrn oMeilen von Cassel ein Gaͤrtner, der ohnverheyrathet, nicht 
zu ait oder gar zu jung, von gutem Lebenswandel und ein erfahrner geschidter guter Arbeiter 
seyn muß, Zegen einen guten Lohn, nebst freyer Kost und Wohnung. 
) In eine vandhaushaltung nahe bey Cassel, eine Haushaͤsteria, welche wegen ihrer Treue und 
ndthigen Kenntnisse Attestate vorzeigen kan, auf Christag. 
Kapitalien, welche auszulehnen: 
) zoo Rihlr. in Kassenwehrung zu 4 pro Cent auf die erste Hypothek hier in Cassel; in der Mar⸗ 
nunistraße Nr. 70. ist das naͤhere zu erfahren. F 
2) 800 Rihlr. zu 33 pro Cent auf die erste Hypothek eines alhier belegenen assecurirten Hauses, 
dder gute Grundstuͤcke; sogleich, Und 300 Kthlr. Pupillengelder auf die erste Hypothek alhier, 
Hzu 4 pro Cent, sogleich. Der Herr Senator Stern gibt weitere Rachricht. J 
3) 1000 Rthir. in Kassen⸗ Muͤnze, entweder zusammen oder in 2 Summen zu zoo Rthlr. oder 
b00 Rihlt zu Jpro Cent auf ein assecurirtes Haus in Eaffel; sogleich oder auf 
Christtag. J 
) 5. bis doo Rthlr. Pupillengelder, gegen sichere Hypothek und landuͤbliche Zinse, bey dem Kauf⸗ 
mann Pfeiffer am Brink. 
5) 400 Rihlr. Hessen⸗Current auf die erste Hypothek hier in Cassel. 
33 2 Ruhlre nach dem Reuemahre auf sichere Hypothek. 
Personen, welche verlangt werden: 
Bekanntmachung von verschiedenen Sachen. 
H Nachdem der Hauptmann Graf von Gronsfelb den dritten Theil selnes Tractaments, ver⸗ 
moͤge gerichtlich confie mirter Obligation, fuͤr bestaͤndig angewiesen hat, urd der Ass ignatus 
eee ieeenett worden i: So wird foiches zu jebermanns Wissenschaft hier— 
mit bekannt gemacht. Cassel am 2oten November 1700. 
Faͤrstl. Zeff. Kriegs⸗Kollegium daselbsten. 
M Diejenige, welche bey der Fuͤrstl. Hof-⸗Kaͤmmerey, Hausuchschreiberey, Holscon ditorey 
Hofteller une Hansbackerey, auch Hofapotheke-Lieferungen oder Arbeit, mithin des halb an 
ber Hofkasfe etwas zu fordern haben, werden auf hoͤchsten Bekehl hiermit angewiesen, ihre 
Rechnungen noch vor Ablauf des 28ten naͤchstkuͤnftigen Monats December bey belagten Hof⸗ 
diemiternoso hewes behdrig einzullefern, als geigenfeaus ohnseblbar dr gewaͤrttgn da di 
Saͤumige vach Verfließung dieses Termins, mit ihren verspaͤteten Forderungen slechter dinge 
eeed der en vor verlnstig ertlärt werden sollen. Cagsel den 13ten Novemb 1790. 
S3. EOvber⸗Sof⸗ Marsd all⸗ Amt daselyvst. 
Der Koch Peter erbietet sich, fuͤr hobe Standespersenen zu kochen, Mitiags Suppe, Ge⸗ 
8 . Fleisch, Braten und Beyessen. Er logirt auf der Oberneustadt in der Wilhelms⸗ 
raße in Nr. 137. 4 
4) Auf Fuͤrstl. Hofaericht sohen Montags den 29ten dieses Monafs, und in denen darauf 
Folgeuden Tagen, edeorahl Rachmittags 2 Uhr, allerhand Mobillen und Effecten, an Silber, 
3373353 Kupfer,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.