Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1790, [2])

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und unbekannte Glaͤubiger in Person oder genugsam Bevollmaͤchtigte erscheinen, und ihre For⸗ 
derungen begruͤnden oder gewaͤrtigen sollen, daß sie damit weiter bey dem Jaͤger⸗Corps Kriegs⸗ 
gericht uicht gehoͤret werden. Auch wird denen Creditoren hiermit ein guͤtlicher Verg eich da⸗ 
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ihrer Forderung annehmen und Zweydrittheile schwinden lassen wollen, als welches Driuhen 
jnen sofort bezahlt werden soll. Schmalkalden den 27ten Ober 1700. n 
Suͤrstl. Seldjaͤger⸗ Corps Kriegsgericht hierselbst. 
C. de Creuzbourg 
Oberst und Commandeur des Feldjaͤger⸗ Corps. Muͤnter, Auditeur. 
) Von Hochfuͤrsi. Regierung ist mir auf Ansuchen verschiedener Glaubiger gnaͤdigst aufgetra ⸗ 
gen worden, uͤber des zu Barchfeld verstorbenen von Stelnischen Gerichts-Direciors, Ambroun 
hinterlassenen Schulden⸗ und Vermoͤgensbestand was Rechtens zu verfuͤgen, und die Witwe 
hat nicht nur unter dem Beystand ihres Schwagers vorlaͤufig erklaͤrt, daß sie Namens ihrer 
sKinder deten Vaters Verlaffenschaft nicht anders als cum beneficio legis & Inventarii antreten 
wolle, sondern auch mit dem Vorbehalt, sich hierdurch in die Erbschaft nicht zu mischen, zu 
Vermeidung des Concurses mit denen bekannt gewordenen Glaubigern, gegen Cession deren 
Forderugen einen Vergleich getroffen, dabey aber gebeten, alle etwa noch undekanure Giau— 
higer dffeatuch vorzuladen, ihre Forderungen liquidtren, und diesem vorgaͤugig sich ebenfals 
aͤber den mit jenen Glaubigeren bereits getroffenen Vergleich, vernehmen zu lassen. Gleichwie 
nun diesem Verlangen nach aufgesteltem Inventario statt gethan, und ein Liquidations⸗TZer⸗ 
min, auf Mitwochen den Iten December naͤchsttuͤnftig angesezt worden ist: so werden alle 
and jede welche an des erwebnten Gerichts-Directors Ambron Verlassenschaft, gegruͤndete 
Forderungen zu haben vermeynen, hierdurch mit der Verwarnvng vorgeladen, daß sie soe⸗ 
wiß beregten Tages, des Morgens um oUhr, in der Amtsstube zu Vach, entweder in Per⸗ 
son, oder burch genngsam Bebollmoͤchtigte erscheinen, ihre Forde⸗ ungen geboͤrig begruͤrden, 
und sich zugleich auf die Veraleichs vorschlaͤge vernehmen lassen, als gewiß enistehenden Falles 
zu gewaͤrtigen haben, daß nach dem Antrag der erscheinenden Gaudiger rech verfuͤge sie 
zber mit ihren LAnspruͤchen praͤcludirt werden muͤssen. Schenklengsfe d am 30ten October 1796. 
Von Commißionswegen. Giesler 
3) Nachdem in der wegen des verstorbenen hiesigen Buͤrgers und Weißgerbermeister 
Hermann Schacke, und dessen ebenfaus verstorbenen zweyten Ehefrau, gebohrne Wagnerin 
Hachlaß bey hiesigem Stadigericht rechtshaͤngigen Concurs ache, das Liquibations-BVerfabren 
beendiget, aoch unrer heutigem Dato ein vorlaͤufiges Class fications⸗Schema entworfen, und 
gehoͤrigen Orts aff girt, zum Verfahren uͤber die Prioritaͤt aber, Termin auf Dienstag den 
ep November praͤfigirt worden: Als wird solches saͤmtlichen Creditoren um aledann die 
dotbdurft gehorig zu Protokoll vorstellig zu machen, biermit bekannt gemacht. CEassel den 
Hten Novemb. 1790.. Burgermeister und Rath daselbst. 
Es in Anaa Chrifiina Reichhardin alhler vor kurzem mit Todte abgegaugen, und —* 
ges Vermoͤgen hinteriassen, und da fie hier und auch in Cassel, dem Vermuthen nach, Schul⸗ 
den hinterlassen hat: So werden ihre saͤmtliche Glaubiger vordeladen, im Termin den Jaten 
Januar 1791, vor hiesigem Stadtgericht zu erscheinen, und bre Forderungen zu begruͤnden 
oder zu gewaͤrt!gen, daß sie damit nicht weiter gehoͤret werden solien. Großallmerode den 
17ten November 1790 Suͤrl. Stadtgericht das. Warneck. 
) Nachdem wegen eines neuen Umstandes, woruͤber Creditores in præeũxo weitere E. laͤuterung 
erbalten werden, zu wissen noͤtbeg ist, ob saͤmtliche, des hlesigen, in Concurs gerathenen 
Schuhjuden, Jalob Abrahams Glausger, den von diesem ihnen proponirten Vergleich den⸗ 
noch, und zwar die vorhin sich Unterzeschnete, zu halten, die uͤbrigen aber ein zugehen willens 
sind, und denn zu heren desha bigen Erklaͤrung ein vor allemal, Termin sub pœna præelusi 
auf den a290en Novemd. anberahmt werd wud ihnen solches, und daß die “ 
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