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res aber unbekannt sind, so werden beyde hlermit vorgeladen, Montags den zoten Decbr.d. J.
Vorwittags 10 Uhr, ertweder in Person, oder durch genugfam Bevollmaͤchtigte vor dem me
dergesetztem Kriegsgericht dahier ohnausbleibuch und bey Vermeydung der Ausschließung zu
erscheinen, und sich resp. als die naͤchste Intestat⸗Erben des obgedachten Capitain Sievert
zu leglüniiren, als resp. ihre Forderungen geborig zu begruͤnden. Carlshaven den iolen Rob—
1790. Suͤrstl. Hess. Kriegsgericht. vigßg. Commiss.
Beck, I Biedenkap,
Oberst und Chef des Invallden⸗Bataillons Commiss ions⸗Rath und Oberschaltheiß aud
auch Commandeur dahier. Juͤstiz⸗ Amtmann der Aemter Heimars⸗
hausen und Trendelburg.
3) Der hiesige Kauf⸗ unb Handelsmann auch gewesener Stadt⸗-Kaͤmmerer, Johann Peter
Simmer, ist ohnlaͤngst verstorben, und hat sich dessen hinterlassene Witwe erklaͤret, des De—
functi Erbschaft, welche derselben vermoͤge eines exrichteten testamenti reciproei zusteht, nichl
anders als cum benesicio legis & inventarii antreten zu wollen. Um das Inventarium ge—
hoͤrig berichtigen zu koͤnnen; werden demnach saͤmtliche bekannte und unbekannte Glaubiger
gedachten Sim mers aufgefordert, Mittwoch den 8ten Dec. naͤchstkuͤnftig bey Strafe der Ab⸗
weisung des Morgens um 9 Uhr, in Person oder durch hinlaͤngüch Bevollmaͤchtigte auf hie⸗
siger Stadt⸗Gerichtsstube zu erscheinen, ihre Anspruͤche beglaubt anzugeben, und rechtlicht
Erkenntniß zu erwarten. Melsungen den 2ten Nov. 1756.“
uͤrstl. Sess. Stadgericht hiers. Wangemann. Meth.
Es hat der zu Martinhagen, Cassellischen Amts Ahne, vorhin gestandene Pfarr Nikolars
Ulrich einen Sehn, Namens Ishanu Augusftus hinteriassen, welcher am 261en Julius dieses
Jahrs ebenfalls verstorben. Nachdem nun des ersteren nech lebende Geschwister sich als allei
nige Erden von des leztern Nachlaß bey hiesiger Fuͤrstl. Reglerung angegeben, und'um bessen
Extradition nachgesucht haben, hierauf aber die vorgaͤngige Vorlaͤdung saͤmtlicher, welche an
ersagten Johann Augustus Ulrich Verlassenschaft einige rechtliche Anspruͤche zu haben vermey⸗
nen, erkannt worden; Als werden in Gefolg des hierunter mir beschehenen Austrags alle dier
lenige, welche an ermeidetem Ulrichschen Nachlaß einiges Erbrecht oder sonstige Unsp ruͤche be⸗
ruͤnden koͤnnen, hiermit verabladet, in Termino auf den 26. Jan. k. J. bestoamt, auf hie siger
dan Regierung zu erscheinen, sich behoͤrig zu legitimiren und ihre Nothdurft gegen die sich be⸗
reits angegebene Erben rechtlich auszufuͤhren, widrigenfalls zu gewaͤrt gen, daß nach Ablauj
dieser Frist sie nicht weiter gehoͤrt und der Nachlaß jener extrabirt werden soil. Cassel den 25
Oct. 1790. . . B. W. Ruͤppell, Regierungs-Secretarius.
5). Johann Peter, des Cyriacus Iffert zu Coͤrla, hiesigen Amms, ehlicher Sohn, ist schon vor mehr
denn 30 Jahren abwesend, und weiß niemand von dessen jetzigen Aufenthalt Nachricht zu ge⸗
ben. Da nun dessen Stiefschwester und Stiefschwesterlinder um die Verabfolgung, dessen bie⸗
her in vormundschaftlicher Verwaltung gestandenen elterlichen Vermoͤgens, gegen Cautlou ange⸗
halten haben, und dieses Gesuch gewillfahrt worden; so wird gedachter Johann Peter Iffert
hiermit ein fuͤr allemahl zu dem auf Dienstag den 23. Novemb' d J. bestimten Termin, vor
hiesigem Amt vorgeladen, um sein Vermoͤgen in Empfang zu nehmen, oder zu erwarten, daß
solches gedachten seinen sich dazu legitimirten naͤchsten Verwandten, werde verabfolgt werden.
Melsungen den 12. Oct. 1790. Gauͤrstl. Hess. Interims⸗Justizamt das. Wangemann
Vorladungen der Glaubiger.
A Staabs-Capitain von Lehrbach,
auf den 6ten September d. J. anberaumt gewesene Termin, ist, wegen Veraͤnderung des
Standtquartiers des Feldjaͤger⸗Corps nicht abgehalten worden, es wurd des Enbese
derer Termin auf Donnerstag den gten December d. J. bestimmt, worinn alle dessen belanun
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